Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts liegt in der fehlerhaften Kapitalanlageberatung.
Im Rahmen dessen bieten wir privaten und institutionellen Anlegern die Möglichkeit, ihre in der Vergangenheit erworbenen Kapitalanlagen aufgrund von individuellen Prospektfehlern oder Pflichtverletzungen der jeweiligen Berater rückabzuwickeln.
Betroffen sind insbesondere Anleger von offenen und geschlossenen Fondsbeteiligungen (z. B. Immobilien-, Medien- oder Schifffonds etc.), welchen die konkrete Kapitalanlage als sichere Geldanlage mit hoher Rendite verkauft wurde ohne die persönlichen Bedürfnisse der Anleger zu berücksichtigen und ohne ausdrücklich auf die individuellen Risiken der jeweiligen Kapitalanlage hinzuweisen.
Des Weiteren wurden solche Fondsbeteiligungen in der Regel zum Zwecke der Altersvorsorge verkauft, obwohl sie dafür grundsätzlich nicht geeignet sind. Schließlich wurden Anleger oftmals auch nicht darüber aufgeklärt, welche konkreten Provisionszahlungen im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft an Berater bzw. beratende Banken geflossen sind.
Aktuelle Rechtsprechung:
- Steinrücke Sausen Rechtsanwälte wehren Anlegerklage ab- Keine Ansprüche des Anlegers gegen die Fondsgesellschaft selbst!
- BGH entscheidet über Rechtsbeschwerde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
- BGH: Keine Pflicht zur Angabe von Managementfees im Prospekt eines Dachfonds
- BGH: Wer muss die Übergabe eines Emissionsprospektes beweisen?
- BGH: Richtiger Gegner bei Widerruf von verbundenen Geschäften – hier Widerruf einer Beteiligung an einem Immobilienfonds