Banken, Finanzdienstleister und Initiatoren

Unser Expertenteam kann auf langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts zurückgreifen. Eine besondere Expertise haben wir in der Abwehr von Anleger- bzw. Sammelklagen. Hierbei begleiten wir unsere Mandanten von Anfang bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen und der Abwehr etwaiger Klagen in allen Instanzen. Des Weiteren beraten wir unsere Mandanten in diesem Zusammenhang bei typischen und immer wiederkehrenden Gesellschafterstreitigkeiten. Hierzu gehören insbesondere Anlegerklagen auf Herausgabe von Daten der Mitgesellschafter oder Klagen gegen Gesellschafterbeschlüsse.

Die Experten unserer Kanzlei beraten zudem unsere Mandanten zu folgenden Fragen:

  • Kreditvertragsrecht und Zahlungsverkehr
  • Kreditsicherung
  • AGB der Banken
  • Wertpapierhandel, insbesondere Prospektrecht bzw. Prospekthaftung
  • Bankenaufsicht
  • Leasing, Forderungskauf
  • Depot-; Investment-; Termingeschäfte; Geldwäsche; Datenschutz
  • Abwehr von Schadensersatzforderungen (auch im Zusammenhang mit (geschlossenen) Fonds)
  • Vermögensverwaltung/-verwahrung
  • Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht