Immobilienrecht Beratung von privaten und institutionellen Anlegern sowie Kreditinstituten zu Fragen rund um die Immobilien

Immobilienrecht


Im Immobilienrecht beraten wir private und institutionelle Anleger sowie Kreditinstitute in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von Grundstücken und von Wohnungs-/Teileigentum sowie der Bildung von Wohnungs-/Teileigentum. Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Rechtliche Prüfung im Rahmen der „Due Diligence“
  • Gestaltung und Überprüfung von Immobilienkaufverträgen
  • Gestaltung und Überprüfung von Kreditverträgen
  • Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung von Immobilienkauf- und Kreditverträgen
  • Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung von Immobilienkaufverträgen
  • Kreditsicherung/Gestaltung und Überprüfung von Urkunden über die Bestellung von Grundpfandrechten
  • Gestaltung und Überprüfung von Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
  • Gestaltung und Überprüfung von Verwalterverträgen

Verträgen im Zusammenhang mit Immobilien kommt regelmäßig eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Mandanten, die mit dem beabsichtigten Engagement verbundenen Fragestellungen gesondert und über die neutrale notarielle Beratung hinaus frühzeitig prüfen und sich über die Chancen und Risiken informieren zu lassen. Im Rahmen der Vertragsgestaltung ist zur Vermeidung rechtlicher Nachteile und Streitigkeiten ein besonderes Augenmerk auf eine klare, eindeutige und vollständige Regelung der Rechte und Pflichten der Parteien und der Grundlagen des Vertrages zu legen.



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