Immobilienrecht Beratung von privaten und institutionellen Anlegern sowie Kreditinstituten zu Fragen rund um die Immobilien

Immobilienrecht


Präzise, mandantenorientiert und rechtssicher.

Immobilien sind regelmäßig langfristige Investitionen und zugleich Gegenstand komplexer rechtlicher Beziehungen. Beim Erwerb oder Verkauf, bei der Entwicklung eines Grundstücks, der Finanzierung, Vermietung oder Verwaltung können rechtliche Entscheidungen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Umso wichtiger ist eine Beratung, die rechtliche Risiken frühzeitig erkennt, wirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigt und praktikable Lösungen entwickelt.

Wir beraten Unternehmen, Investoren, Eigentümer, Betreiber und Kreditinstitute in allen wesentlichen Fragen des Immobilienrechts,  bundesweit, effizient und praxisnah.

Wir begleiten unsere Mandanten bei Immobilientransaktionen, ebenso wie bei der Entwicklung, Nutzung und Verwertung von Immobilien. Dabei verbinden wir immobilienrechtliche Beratung mit unserer Erfahrung im Bau- und Architektenrecht sowie im Miet- und Pachtrecht.

Unser Anspruch ist eine persönliche, lösungsorientierte und wirtschaftlich ausgerichtete Beratung. Immobilienrechtliche Sachverhalte betrachten wir nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem konkreten Vorhaben und den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten.

 

Immobilientransaktionen

Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie ist regelmäßig mit erheblichen Investitionen und langfristigen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und eine interessengerechte Vertragsgestaltung sind deshalb wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transaktion.

Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei Immobilientransaktionen, von der rechtlichen Prüfung des Objekts über die Gestaltung und Verhandlung des Kaufvertrags bis zur Abwicklung der Transaktion. Im Rahmen der Legal Due Diligence identifizieren und bewerten wir rechtliche Risiken und zeigen auf, wie diese bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt oder wirtschaftlich eingeordnet werden können.

Dabei prüfen wir insbesondere grundstücksrechtliche Verhältnisse, bestehende Belastungen und Nutzungsrechte, miet- und pachtrechtliche Beziehungen sowie weitere für die jeweilige Transaktion relevante Verträge und Rechtsverhältnisse.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Rechtliche Due Diligence bei Immobilienerwerben und Immobilienveräußerungen
  • Gestaltung und Prüfung von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen
  • Begleitung von Vertragsverhandlungen
  • Prüfung von Grundbuchsituation, Belastungen und Nutzungsrechten
  • Rechtliche Begleitung der Vertragsabwicklung
  • Beratung bei Leistungsstörungen und Auseinandersetzungen aus Immobilienkaufverträgen

 

Projektentwicklung und Immobilienprojekte

Bei der Entwicklung einer Immobilie greifen Grundstücksrecht, Vertragsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie häufig miet- und pachtrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragestellungen ineinander. Rechtliche Risiken entstehen dabei nicht erst während der Bauphase. Bereits beim Grundstückserwerb und bei der Strukturierung des Projekts werden wesentliche Grundlagen für dessen späteren Erfolg gelegt.

Wir begleiten Eigentümer, Investoren, Projektbeteiligte und Betreiber bei der rechtlichen Strukturierung und Umsetzung von Immobilienprojekten. Dies umfasst insbesondere die Prüfung und Gestaltung der für das Projekt erforderlichen Verträge sowie die Beratung bei rechtlichen Fragestellungen während der Projektentwicklung und Realisierung.

Bei baurechtlichen Themen profitieren unsere Mandanten von der engen Verzahnung des Immobilienrechts mit unserer Beratung im privaten und öffentlichen Baurecht sowie im Architektenrecht.

 

Grundstücksrecht und Wohnungseigentum

Eigentum an Immobilien wird wesentlich durch grundbuchrechtliche und nachbarrechtliche Positionen sowie durch Nutzungs- und Belastungsrechte bestimmt. Bei Wohnungs- und Teileigentum treten die Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts hinzu.

Wir beraten bei der rechtlichen Strukturierung von Grundstücken und Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum und gestalten und prüfen insbesondere Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Ebenso begleiten wir Eigentümer und andere Beteiligte bei Fragen zu bestehenden Grundstücksrechten, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechten und sonstigen Belastungen.

Im Wohnungseigentumsrecht unterstützen wir bei der rechtssicheren Gestaltung der rechtlichen Grundlagen einer Gemeinschaft ebenso wie bei Konflikten innerhalb bestehender Eigentümergemeinschaften.

 

Finanzierung und Kreditsicherung

Immobilieninvestitionen und Immobilientransaktionen sind häufig eng mit Finanzierungsfragen verbunden. Neben der wirtschaftlichen Ausgestaltung der Finanzierung kommt der rechtlichen Absicherung der Beteiligten besondere Bedeutung zu.

Wir beraten Kreditinstitute, Investoren und Immobilieneigentümer bei immobilienbezogenen Finanzierungen und der Gestaltung der dazugehörigen Sicherheiten. Dazu gehören insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Kreditverträgen sowie Fragen im Zusammenhang mit Grundschulden und anderen Grundpfandrechten.

Durch die Verbindung von Immobilien-, Vertrags- und Kreditsicherungsrecht können Finanzierung und Immobilientransaktion rechtlich aufeinander abgestimmt werden.

 

Vermietung, Verpachtung und laufende Nutzung

Nach Erwerb oder Fertigstellung einer Immobilie bestimmen insbesondere Miet- und Pachtverträge deren wirtschaftliche Nutzung. Gerade bei langfristigen gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen sind klare und belastbare vertragliche Regelungen entscheidend.

Wir gestalten und prüfen Miet- und Pachtverträge und beraten Vermieter, Verpächter, Mieter und Pächter während des gesamten Vertragsverhältnisses. Unsere Beratung umfasst unter anderem Vertragsverhandlungen, Vertragsänderungen, Nachträge, Fragen zu Miete und Betriebskosten, Gewährleistungs- und Mängelthemen sowie die Beendigung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen.

Bei rechtlichen Konflikten vertreten wir die Interessen unserer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und das mit dem erforderlichen Weitblick und der erforderlichen Konsequenz.

 

Besondere Erfahrung mit Betreiber- und Pflegeimmobilien

Immobilien, die einem bestimmten betrieblichen Zweck dienen, stellen besondere Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Dies gilt in besonderem Maße für Betreiberimmobilien und langfristig genutzte Pflegeimmobilien. Immobilienrechtliche, miet- und pachtrechtliche sowie betriebliche Fragestellungen sind hier eng miteinander verbunden.

Aufgrund unserer Beratung von Unternehmen und Trägern aus der Pflegewirtschaft verfügen wir über Erfahrung an dieser Schnittstelle. Wir beraten bei immobilienrechtlichen und vertraglichen Fragestellungen rund um Pflegeimmobilien und berücksichtigen dabei neben der klassischen Eigentümerperspektive auch die Anforderungen des laufenden Betriebs.

 

Vertragsgestaltung und Konfliktlösung

Gute immobilienrechtliche Beratung soll Konflikte möglichst vermeiden. Deshalb legen wir besonderen Wert auf klare, interessengerechte und wirtschaftlich tragfähige Vertragsregelungen.

Lässt sich eine Auseinandersetzung nicht vermeiden, beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr immobilienrechtlicher Ansprüche. Dabei prüfen wir frühzeitig, ob eine außergerichtliche Lösung wirtschaftlich sinnvoll erreicht werden kann. Wo eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich ist, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent und zielstrebig vor den zuständigen Gerichten.

 

Unser Leistungsspektrum im Immobilienrecht

Zu unserer Beratung gehören insbesondere:

  • Immobilientransaktionen und Grundstückskaufverträge
  • Legal Due Diligence
  • Grundstücksrecht und Grundbuchrecht
  • Projektentwicklung und Projektbegleitung
  • Immobilienfinanzierung und Kreditsicherung
  • Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstige Grundstücksbelastungen
  • Wohnungs- und Teileigentumsrecht
  • Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • gewerbliches Miet- und Pachtrecht
  • Betreiber- und Pflegeimmobilien
  • Gestaltung und Prüfung immobilienbezogener Verträge
  • Begleitung von Vertragsverhandlungen
  • Beratung bei Leistungsstörungen und Mängeln
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung immobilienrechtlicher Ansprüche

 

Persönlich. Wirtschaftlich. Lösungsorientiert.

Immobilienrechtliche Beratung muss nicht nur juristisch belastbar sein, sie muss zu dem Projekt, der Investition und den wirtschaftlichen Zielen des Mandanten passen.

Wir setzen daher auf persönliche Ansprechpartner, kurze Abstimmungswege und eine klare Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Handlungsoptionen.

Unser Ziel ist es, Risiken frühzeitig sichtbar zu machen, Entscheidungsprozesse zu unterstützen und Lösungen zu entwickeln, die in der Praxis funktionieren.



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