Bau- & Architektenrecht
Präzise, mandantenorientiert und wirtschaftlich.
Komplexe Bauvorhaben dulden keine rechtlichen Unsicherheiten. Hohe Investitionen, vielschichtige Projektstrukturen und technisch anspruchsvolle Gewerke begründen das Risikoprofil von Bauvorhaben. Im Spannungsfeld von Termin- und Kostendruck schlagen rechtliche Defizite unmittelbar und spürbar auf den Projekterfolg durch. Wir sichern Ihr Bauvorhaben rechtlich ab.
Wir begleiten Bauherren, Unternehmen, Architekten und Ingenieure vorausschauend durch alle Phasen Ihres Projekts und beraten in allen wesentlichen Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen und beraten, wenn es zu Störungen im Projektablauf oder zu Auseinandersetzungen über Vergütung, Nachträge, Bauzeit oder Mängel kommt. Von der rechtssicheren Vertragsgestaltung nach BGB und VOB über das Honorarrecht (HOAI) bis zur konsequenten Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Unser Ansatz ist dabei praxis- und lösungsorientiert. Rechtliche Fragestellungen betrachten wir nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem konkreten Bauvorhaben und seinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, rechtliche Positionen abzusichern und tragfähige Lösungen für das jeweilige Projekt zu entwickeln. Wir verfügen über langjährige Expertise in der Beratung rund um Pflegeimmobilien.
Bauverträge gestalten und Risiken frühzeitig erkennen
Viele spätere Auseinandersetzungen in einem Bauvorhaben haben ihren Ursprung bereits in der Vertragsgestaltung. Unklare Leistungsbeschreibungen, nicht eindeutig geregelte Verantwortlichkeiten oder unzureichende Bestimmungen zu Vergütung, Bauzeit und Nachträgen können während der Projektdurchführung erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Wir gestalten, prüfen und verhandeln Bau- und Werkverträge auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Dies gilt sowohl für Verträge auf Grundlage des gesetzlichen Bauvertragsrechts des BGB als auch für Vertragsgestaltungen unter Einbeziehung der VOB/B.
Dabei beraten wir insbesondere zu Fragen der
- Leistungsbeschreibung und des geschuldeten Leistungsumfangs,
- Vergütung und Preisgestaltung,
- Nachtragsregelungen,
- Bau- und Ausführungszeiten,
- Vertragsstrafen und Haftungsregelungen,
- Abnahme,
- Mängelrechten und Gewährleistung,
- Sicherheiten sowie
- Kündigung und sonstigen Beendigungstatbeständen.
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist für uns zugleich ein wesentliches Instrument der Streitvermeidung.
Baubegleitende Rechtsberatung
Bei Bauvorhaben entstehen rechtliche Probleme nicht erst nach Abschluss der Arbeiten. Nachträge, Bauablaufstörungen, Behinderungen, Verzögerungen oder Meinungsverschiedenheiten über den geschuldeten Leistungsumfang erfordern Entscheidungen während des laufenden Projekts.
Wir unterstützen unsere Mandanten daher auch baubegleitend. Dabei prüfen wir rechtliche und vertragliche Handlungsmöglichkeiten und helfen, die eigene Position gegenüber den weiteren Projektbeteiligten rechtzeitig und nachvollziehbar zu dokumentieren und durchzusetzen.
Eine frühzeitige rechtliche Begleitung kann dazu beitragen, Konflikte zu begrenzen und zu verhindern, dass einzelne Streitpunkte den weiteren Projektablauf unverhältnismäßig belasten. Hier setzt unsere Beratung an.
Nachträge und Vergütungsansprüche
Änderungen während eines Bauvorhabens gehören zur Praxis. Sie führen oft zu Auseinandersetzungen über zusätzliche Leistungen und deren Vergütung.
Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Prüfung, Geltendmachung und Abwehr von Nachtrags- und Mehrvergütungsansprüchen. Dabei prüfen wir sowohl die vertragliche Ausgangslage, als auch die Voraussetzungen und die Höhe geltend gemachter Forderungen.
Dies umfasst insbesondere Fragen zu
- geänderten oder zusätzlichen Leistungen,
- Nachtragsangeboten,
- Mehrvergütungsansprüchen,
- zusätzlichen Kosten infolge von Bauablaufstörungen,
- Abschlags- und Schlussrechnungen sowie
- offenen Werklohnforderungen.
Gerade bei wirtschaftlich bedeutenden Nachträgen empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Bewertung, bevor sich unterschiedliche Auffassungen im weiteren Projektverlauf verfestigen.
Bauzeit, Behinderungen und Bauablaufstörungen
Verzögerungen können für sämtliche Beteiligten eines Bauvorhabens erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Häufig ist dabei streitig, wer eine Verzögerung zu verantworten hat und welche Ansprüche daraus resultieren.
Wir beraten bei Behinderungen, Bauzeitverlängerungen und sonstigen Störungen des Bauablaufs. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts, der erforderlichen Dokumentation sowie der Geltendmachung oder Abwehr hieraus resultierender Ansprüche.
Hierzu gehören insbesondere
Fragen im Zusammenhang mit Behinderungsanzeigen, Fristsetzungen, Vertragsstrafen, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen sowie zusätzlichen Kosten infolge verlängerter Bauzeiten.
Mängel, Abnahme und Gewährleistung
Die Abnahme bildet einen zentralen Zeitpunkt in der Abwicklung eines Bauvertrags. Gleichzeitig gehören Mängel und die hieraus folgenden Ansprüche zu den häufigsten Ursachen baurechtlicher Auseinandersetzungen.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abnahmen sowie bei der rechtlichen Bewertung von Baumängeln. Wir unterstützen bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen und begleiten erforderlichenfalls die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und anderen technischen Beratern.
Gegenstand unserer Beratung sind insbesondere
- Abnahme und Abnahmeverweigerung,
- Mängelanzeigen,
- Nacherfüllungsansprüche,
- Vorschuss- und Kostenerstattungsansprüche,
- Minderung und Schadensersatz,
- Zurückbehaltungsrechte sowie
- Fragen der Verjährung.
Wo eine außergerichtliche Lösung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, arbeiten wir auf eine solche hin. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent im Prozess.
Kündigung und Abwicklung von Bauverträgen
Gerät ein Bauprojekt erheblich aus dem vorgesehenen Verlauf, kann sich die Frage nach einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags stellen. Eine Kündigung kann dabei erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen auslösen und sollte deshalb sorgfältig vorbereitet werden.
Wir beraten sowohl bei freien Kündigungen, als auch bei Kündigungen aus wichtigem Grund und prüfen die daraus resultierenden Vergütungs-, Schadensersatz- und Abwicklungsansprüche.
Ebenso unterstützen wir bei der rechtssicheren Dokumentation des Leistungsstands und der weiteren Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Gerade in dieser Phase ist es entscheidend, Beweise und wirtschaftlich relevante Positionen frühzeitig zu sichern.
Architekten- und Ingenieurrecht
Architekten und Ingenieure nehmen bei der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens eine zentrale Stellung ein. Entsprechend vielfältig sind die rechtlichen Fragen, die sich aus Planungs-, Beratungs- und Überwachungsleistungen ergeben können.
Wir beraten zu Architekten- und Ingenieurverträgen von der Vertragsgestaltung bis zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
Unsere Beratung umfasst insbesondere
- Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen,
- Bestimmung und Abgrenzung des geschuldeten Leistungsumfangs,
- Vergütungs- und Honorarfragen,
- Fragestellungen im Zusammenhang mit der HOAI,
- Leistungsänderungen und zusätzliche Planungsleistungen,
- Kündigung von Architekten- und Ingenieurverträgen,
- Planungs- und Überwachungsfehler sowie
- Haftungs- und Schadensersatzansprüche.
Dabei berücksichtigen wir sowohl die Besonderheiten des Planervertragsrechts, als auch dessen enge Verzahnung mit dem jeweiligen Bauvorhaben.
Sicherheiten und Forderungen
Aufgrund der erheblichen Vorleistungen und Zahlungsströme spielen Sicherheiten im Baurecht eine besondere Rolle. Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung baurechtlicher Sicherheiten und bei der Realisierung offener Forderungen.
Dies umfasst insbesondere Fragen zu Bürgschaften und sonstigen vertraglichen Sicherheiten sowie zur Absicherung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen.
Durch die Verbindung unserer baurechtlichen Beratung mit dem Forderungsmanagement können wir Mandanten auch bei der konsequenten Realisierung berechtigter Zahlungsansprüche unterstützen.
Konfliktlösung und Prozessführung
Nicht jeder baurechtliche Konflikt muss vor Gericht ausgetragen werden. Gerade bei laufenden Bauprojekten kann eine schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung wichtiger sein, als eine langfristige gerichtliche Auseinandersetzung.
Wir prüfen deshalb zunächst, welche Strategie dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten am besten entspricht. Dies kann eine strukturierte außergerichtliche Verhandlung ebenso sein, wie die konsequente gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten in baurechtlichen Prozessen und selbständigen Beweisverfahren. Dabei arbeiten wir bei technischen Fragestellungen eng mit den beteiligten Sachverständigen und Fachplanern zusammen.
Bau- und Immobilienrecht aus einer Hand
Bau- und Immobilienrecht lassen sich in der Praxis nicht voneinander trennen. Beim Erwerb eines Entwicklungsgrundstücks, bei der Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes und bei dessen anschließender Vermietung oder Nutzung greifen unterschiedliche rechtliche Fragestellungen ineinander.
Durch die Verbindung unserer Beratung im Bau- und Architektenrecht mit dem Immobilienrecht sowie dem Miet- und Pachtrecht können wir immobilienbezogene Projekte über unterschiedliche Projektphasen hinweg begleiten.
Dies gilt insbesondere für gewerblich genutzte Immobilien sowie für Betreiber- und Pflegeimmobilien, bei denen bauliche, immobilienrechtliche und betriebliche Anforderungen regelmäßig eng miteinander verbunden sind.
Unser Leistungsspektrum im Bau- und Architektenrecht
Wir beraten insbesondere bei:
- Gestaltung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen
- Verträgen nach BGB und unter Einbeziehung der VOB/B
- Baubegleitender rechtlicher Beratung
- Nachtrags- und Mehrvergütungsansprüchen
- Bauablaufstörungen und Behinderungen
- Bauzeitverlängerungen
- Vertragsstrafen
- Abschlags- und Schlussrechnungen
- Werklohn- und Vergütungsansprüchen
- Abnahme und Abnahmeverweigerung
- Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen
- Kündigung und Abwicklung von Bauverträgen
- baurechtlichen Sicherheiten und Bürgschaften
- Architekten- und Ingenieurverträgen
- Architekten- und Ingenieurhonoraren
- HOAI-Fragestellungen
- Planungs- und Überwachungsfehlern
- Architekten- und Ingenieurhaftung
- Außergerichtlichen Verhandlungen
- Selbständigen Beweisverfahren
- Gerichtlichen Auseinandersetzungen
Persönlich. Praxisnah. Wirtschaftlich.
Baurechtliche Beratung muss nicht nur juristisch fundiert sein, sie muss den Projektablauf, die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten und den Zeitdruck eines laufenden Bauvorhabens berücksichtigen.
Wir setzen daher auf persönliche Ansprechpartner, kurze Abstimmungswege und eine klare Einschätzung der bestehenden Handlungsoptionen.
Unser Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, belastbare Positionen zu schaffen und Lösungen zu entwickeln, die auch unter den praktischen Bedingungen eines Bauprojekts funktionieren.
Ansprechpartner:
- Felix Maximilian van Bahlen
- Catja Friedrich
- Özge Aksoy
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