Arbeitsrecht Kompetente Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts

Arbeitsrecht


Präzise, mandantenorientiert und durchsetzungsstark.

Personelle Entscheidungen und arbeitsrechtliche Konflikte erfordern schnelle, rechtssichere Lösungen, um Ihren Betriebsablauf reibungslos fortzuführen. Personalentscheidungen beeinflussen Organisation, Kostenstrukturen, Unternehmenskultur und nicht selten die Zukunftsfähigkeit eines Betriebs. Gute arbeitsrechtliche Beratung muss deshalb rechtlich präzise sein und zugleich die wirtschaftlichen und betrieblichen Folgen einer Entscheidung im Blick behalten.

Wir beraten und vertreten Unternehmen aller Größenordnungen sowie namhafte Träger der stationären Altenpflege bundesweit im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Von der vorausschauenden Vertragsgestaltung über Verhandlungen mit dem Betriebsrat bis hin zur Vertretung bei Kündigungsschutzverfahren. Wir sichern Ihre HR-Entscheidungen wirtschaftlich ab.

SAUSEN Rechtsanwälte berät Arbeitgeber umfassend im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht.

Wir unterstützen Geschäftsführungen, Vorstände, Personalverantwortliche und Führungskräfte bei den arbeitsrechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts ebenso wie bei strategischen Veränderungen, anspruchsvollen Personalentscheidungen und komplexen Verhandlungen mit Arbeitnehmer- und Mitarbeitervertretungen.

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen nicht nur sagen, was rechtlich möglich ist. Wir zeigen unseren Mandanten, welche Lösung unter den konkreten betrieblichen Bedingungen sinnvoll ist und wie sie rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden kann.

 

Besondere Branchenkompetenz: Arbeitsrecht in Pflege und Gesundheitswesen

Wir kennen nicht nur das Arbeitsrecht. Wir kennen die Pflege.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Beratung liegt seit Jahrzehnten in der Pflege- und Gesundheitswirtschaft. Wir beraten insbesondere Träger und Betreiber der stationären Langzeitpflege, Unternehmen der ambulanten Pflege sowie weitere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Diese Beratung verlangt mehr, als allgemeine arbeitsrechtliche Expertise.

Fachkräftemangel, Schicht- und Wochenendarbeit, hohe Krankenstände und kurzfristige Personalausfälle prägen den betrieblichen Alltag in der Pflege. Gleichzeitig müssen Personalbemessung, Qualifikationsanforderungen, Arbeitszeit, Tarif- und Vergütungsstrukturen, Mitbestimmung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebs miteinander in Einklang gebracht werden.

Wir kennen diese Herausforderungen aus langjähriger Beratungspraxis.

Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Sausen berät Unternehmen der Pflegebranche seit nahezu drei Jahrzehnten. Er hat in dieser Zeit Träger und Betreiber insbesondere der stationären Langzeitpflege bei der Entwicklung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Lösungen begleitet, von Fragen der täglichen Personalarbeit über Dienstplanungskonzepte und Arbeitszeitmodelle bis zu Tarif- und Vergütungsstrukturen, Restrukturierungen und komplexen kollektivrechtlichen Auseinandersetzungen.

Diese Erfahrung ermöglicht eine Beratung, die nicht bei der abstrakten Rechtslage stehen bleibt. Wir kennen die betrieblichen Abläufe, wirtschaftlichen Zwänge und personellen Herausforderungen der Pflege und beziehen sie in die Entwicklung unserer Lösungen ein.

 

Laufende Arbeitgeberberatung

Arbeitsrechtliche Fragen entstehen täglich. Häufig müssen Entscheidungen dabei kurzfristig getroffen werden. Gleichzeitig können Fehler erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Folgen haben.

Wir stehen Geschäftsführungen, Vorständen, Personalabteilungen und Führungskräften als verlässliche Ansprechpartner zur Seite und begleiten Arbeitsverhältnisse von ihrer Begründung über Veränderungen während der Beschäftigung bis zu ihrer Beendigung. Und das rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
  • Verträge mit leitenden Angestellten
  • Befristung und Teilzeit
  • Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
  • Dienst- und Schichtplanung
  • Vergütungs-, Bonus- und Prämiensysteme
  • Eingruppierungsfragen
  • Urlaub und Freistellung
  • Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Abmahnungen und sonstige arbeitsrechtliche Sanktionen
  • betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Versetzungen und andere personelle Einzelmaßnahmen
  • Kündigungen und sonstige Beendigungsstrategien
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Zeugnis- und sonstige Beendigungsfragen

Dabei legen wir Wert auf klare Handlungsempfehlungen. Unsere Mandanten sollen wissen, welche Möglichkeiten bestehen, welche Risiken damit verbunden sind und welchen Weg wir empfehlen.

 

Beratung von Geschäftsführung, Vorstand und Management

Arbeitsrechtliche Fragestellungen auf Leitungsebene unterscheiden sich häufig grundlegend von der klassischen Personalarbeit.

Wir beraten Unternehmen und ihre Organe bei der Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen sowie bei arbeits- und dienstvertraglichen Fragen leitender Angestellter und sonstiger Führungskräfte.

Dabei berücksichtigen wir nicht nur die arbeits- und dienstvertragliche Gestaltung, sondern auch die besonderen Anforderungen an Vergütung, variable Vergütungsbestandteile, Verantwortlichkeiten, Wettbewerbsfragen und die Beendigung von Leitungs- und Anstellungsverhältnissen.

Bei arbeitsrechtlichen Compliance- und Haftungsfragen unterstützen wir Unternehmen, Geschäftsleitungen und Personalverantwortliche bei der rechtlichen Einordnung und der Entwicklung belastbarer Lösungen.

 

Dienstplanung und Arbeitszeitgestaltung in der Pflege

Kaum ein arbeitsrechtliches Thema hat für Pflegeunternehmen eine vergleichbare praktische Bedeutung wie die Organisation der Arbeitszeit.

Eine funktionierende Dienstplanung muss zahlreiche Anforderungen zusammenführen; tatsächlichen Pflegebedarf, gesetzliche und tarifliche Arbeitszeitvorgaben, Qualifikationsanforderungen, Mitarbeiterwünsche, Mitbestimmungsrechte und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebs.

Gerade in diesem Bereich verfügt SAUSEN Rechtsanwälte über langjährige besondere Erfahrung.

Wir beraten Pflegeunternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Dienstplanmodellen und unterstützen dabei, Personaleinsatz und Arbeitszeit rechtssicher, bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu organisieren.

Ein besonderer Blick gilt der Vermeidung struktureller Überstunden, dem sachgerechten Umgang mit Ausfallzeiten und der Entwicklung belastbarer Regelungen bei kurzfristigen Personalbedarfen.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Entwicklung und Optimierung von Schicht- und Dienstplansystemen
  • Gestaltung von Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
  • Entwicklung und Optimierung von Rufbereitschafts- und Bereitschaftsdienstmodelle
  • Entwicklung und Optimierung von Arbeitszeitkontenmodellen
  • Entwicklung und Optimierung von Ausfallkonzepten
  • Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen

Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, die rechtlichen Vorgaben mit den tatsächlichen Anforderungen eines Pflegebetriebs zusammenzuführen.

 

Tarifrecht, Vergütung und Eingruppierung

Vergütung ist insbesondere in der Pflege- und Gesundheitswirtschaft nicht ausschließlich eine individualarbeitsrechtliche Frage. Tarifbindung, tarifliche oder tariforientierte Vergütungssysteme, gesetzliche Anforderungen und Refinanzierungsbedingungen greifen ineinander.

Wir beraten Arbeitgeber bei der Anwendung, Entwicklung und Veränderung von Vergütungs- und Tarifstrukturen. Gerade in der Pflege ist entscheidend, arbeitsrechtliche Gestaltung und wirtschaftliche Auswirkungen möglichst frühzeitig zusammenzudenken.

 

Betriebsverfassungsrecht und Labour Relations

Professionelle Arbeitgeberberatung umfasst nicht nur die Lösung rechtlicher Einzelfragen. Ebenso entscheidend ist der strategische Umgang mit Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten / Mitarbeitervertretungen und entwickeln gemeinsam mit Geschäftsführung und Personalverantwortlichen Strategien für eine rechtssichere und zugleich handlungsfähige betriebliche Mitbestimmung.

Unsere Beratung umfasst unter anderem:

  • Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats / der Mitarbeitervertretung
  • Strategische Begleitung der Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Vergütungs- und Entlohnungsgrundsätze
  • Einigungsstellenverfahren
  • Informations- und Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen
  • Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren

Bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen verbinden wir rechtliche Präzision mit einer klaren Verhandlungsstrategie.

Wo eine konstruktive Einigung möglich ist, arbeiten wir darauf hin. Wo unterschiedliche Interessen eine konsequente Auseinandersetzung erfordern, vertreten wir die Arbeitgeberposition mit der erforderlichen Klarheit.

 

Kirchliches Arbeitsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht

Viele Einrichtungen der Pflege, des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft stehen in kirchlicher oder konfessioneller Trägerschaft. Für sie gelten neben dem allgemeinen Arbeitsrecht besondere arbeits- und mitarbeitervertretungsrechtliche Rahmenbedingungen.

Wir beraten seit vielen Jahren  kirchliche und konfessionelle Träger in den arbeitsrechtlichen Fragen ihrer betrieblichen Praxis.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Mitarbeitervertretungsrecht. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen und beraten insbesondere zu Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten, personellen Einzelmaßnahmen, Arbeitszeit- und Dienstplanfragen sowie organisatorischen Veränderungen.

Wir verbinden arbeitsrechtliche Expertise mit dem Verständnis für die besonderen Strukturen kirchlicher und gemeinnütziger Träger.

 

Restrukturierungen und organisatorische Veränderungen

Unternehmen verändern sich. Tätigkeiten werden neu organisiert, Betriebe zusammengeführt, Dienstleistungen ausgelagert, Standorte verändert oder Unternehmen erworben und verkauft.

Wir begleiten Arbeitgeber bei den arbeitsrechtlichen Fragen solcher Veränderungsprozesse von der strategischen Planung bis zur Umsetzung.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Betriebsänderungen
  • Betriebsübergänge nach § 613a BGB
  • Outsourcing und Insourcing
  • Standortverlagerungen und Standortschließungen
  • Personalabbau und Personalanpassungsmaßnahmen
  • Restrukturierungen
  • Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan
  • Verhandlungen mit Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen
  • Begleitung von Unternehmenstransaktionen

Gerade bei Restrukturierungen müssen arbeitsrechtliche Fragestellungen frühzeitig berücksichtigt werden. So lassen sich Gestaltungsspielräume erhalten, Risiken begrenzen und betriebliche Veränderungen strukturiert vorbereiten.

 

Trennungsmanagement und Kündigungen

Die Trennung von Beschäftigten und Führungskräften gehört zu den sensibelsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen eines Unternehmens.

Wir begleiten Arbeitgeber bei Personalmaßnahmen von der ersten rechtlichen und strategischen Bewertung bis zur Umsetzung. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob eine Kündigung rechtlich möglich ist. Entscheidend ist häufig die Entwicklung einer tragfähigen Beendigungsstrategie.

Wir beraten insbesondere bei:

  • Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Sanktionen
  • Ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
  • Trennungskonzepten
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Freistellungsregelungen
  • Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
  • Trennung von Führungskräften und leitenden Angestellten

Eine sorgfältige Vorbereitung schafft Verhandlungsspielraum, reduziert Risiken und verbessert die Position des Arbeitgebers in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

 

Beschäftigung internationaler Arbeitskräfte

Die Gewinnung internationaler Beschäftigter hat erheblich an Bedeutung gewonnen.

Wir beraten Arbeitgeber zu den arbeitsrechtlichen Fragen der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören die Gestaltung geeigneter Arbeitsverträge ebenso wie Fragen im Zusammenhang mit Qualifizierung, Anerkennungsverfahren und der Finanzierung von Rekrutierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf rechtssicheren Vereinbarungen über vom Arbeitgeber finanzierte

  • Aus- und Fortbildungen,
  • Sprachkurse,
  • Qualifizierungsmaßnahmen sowie
  • sonstige Rekrutierungs- und Ausbildungskosten.

Ziel ist eine Vertragsgestaltung, die berechtigte wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers schützt und zugleich den arbeitsrechtlichen Anforderungen standhält.

 

Prozessführung, Einigungsstellen und gerichtliche Vertretung

Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung lässt sich vermeiden.

Wo eine außergerichtliche Lösung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, arbeiten wir auf eine solche hin. Wo ein gerichtliches oder kollektivrechtliches Verfahren erforderlich wird, vertreten wir Arbeitgeber konsequent. In allen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Belangen.

Wir vertreten Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten und Kirchengerichten und begleiten arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen durch sämtliche Instanzen.

Gerade bei komplexen Fragen ist die strategische Vorbereitung eines Verfahrens häufig ebenso wichtig, wie seine juristische Durchführung.

 

Schulungen für Geschäftsführung, HR und Führungskräfte

Arbeitsrecht verändert sich kontinuierlich. Neue Gesetze und Rechtsprechung wirken sich unmittelbar auf die Personalarbeit aus.

Wir vermitteln unser Wissen deshalb nicht nur im konkreten Mandat.

Wir führen arbeitsrechtliche Inhouse-Schulungen und Seminare für Geschäftsführungen, Vorstände, Personalabteilungen und Führungskräfte durch. Die Inhalte richten wir an den tatsächlichen Anforderungen unserer Mandanten aus.

Partner Peter Sausen veröffentlicht seit vielen Jahren zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen der Pflege und beschäftigt sich intensiv mit Themen wie Dienstplanung und Arbeitszeitgestaltung, Ausfallkonzepte, Personalbemessung. 

 

Unser Beratungsspektrum im Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber insbesondere zu:

  • Arbeits- und Dienstverträgen
  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
  • Beratung von Management und leitenden Angestellten
  • Befristung und Teilzeit
  • Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
  • Dienst- und Schichtplanung
  • Vergütung und Vergütungssystemen
  • Eingruppierung
  • Tarifrecht und Haustarifverträgen
  • Tarif- und Vergütungsstrukturen im Gesundheitswesen
  • Betriebsverfassungsrecht und Labour Relations
  • Betriebsratswahlen
  • Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Einigungsstellenverfahren
  • Kirchlichem Arbeitsrecht
  • Mitarbeitervertretungsrecht
  • Verfahren vor Kirchengerichten
  • Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
  • Betrieblichem Eingliederungsmanagement
  • Compliance- und arbeitsrechtlichen Haftungsfragen
  • Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Sanktionen
  • Kündigungen und Beendigungsstrategien
  • Trennungsmanagement
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Restrukturierungen und Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Betriebsübergängen
  • Outsourcing und Standortverlagerungen
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
  • Arbeitsrechtlicher Begleitung von Unternehmenstransaktionen
  • Arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Schulungen von Geschäftsführung, Vorstand, Personalverantwortlichen und Führungskräften

 

Erfahrung schafft Sicherheit.

Arbeitsrechtliche Entscheidungen müssen häufig schnell getroffen werden. Umso wichtiger ist ein Berater, der nicht bei jeder Frage bei „Null“ oder nahezu „Null“ beginnt, sondern das Unternehmen, seine betrieblichen Abläufe und die Konsequenzen einer Entscheidung versteht.

Wir stehen für persönliche Beratung auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung, klare Empfehlungen und Lösungen , die sich in der betrieblichen Praxis umsetzen lassen.

 

Für Unternehmen der Pflegewirtschaft kommt hinzu:

Wir kennen die Pflegebranche. Seit vielen Jahr.

Diese Erfahrung nutzen wir, um arbeitsrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Handlungsspielräume zu schaffen und Arbeitgeber bei ihren Entscheidungen sicher zu begleiten.

 

Das arbeitsrechtliche Team unserer Kanzlei um Partner Peter Sausen, ist von den unabhängigen juristischen Branchenbüchern.

„LEGAL500 Deutschland“ und „The LEGAL500 Europe“

empfohlene Kanzlei für Arbeitsrecht.



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