Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das gewerbliche Mietrecht betrifft Räume, die für eine gewerbliche oder andere selbständige Tätigkeit angemietet werden. Das Wohnraummietrecht betrifft hingegen ausschließlich für Wohnzwecke, d.h. für die private Nutzung, bestimmte Räume. Je nachdem, welcher der beiden Bereiche betroffen ist, besteht eine Reihe rechtlicher Besonderheiten, die sowohl im Bereich der Vertragsanbahnung, des Vertragsschlusses, der Durchführung als auch der Abwicklung zu beachten sind. Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem:
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
- Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung von Mietverträgen
- Vertragsmanagement einschließlich Vertragsoptimierung
- Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Abwehr und Geltendmachung mietrechtlicher Ansprüche
- Abgabe von Kündigungserklärungen und gerichtliche Vertretung in Räumungs- und Zahlungsverfahren
- Beratung und Begleitung bei Übergabe- und Abnahmeterminen
- Beratung und Vertretung im Rahmen der Abwicklung von Mietverhältnissen
Ansprechpartner:
- Atif Yildirim
- Vitalij Strachun
- Lukas Kohl
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