Online-Glücksspiel
… in Online-Casinos ist grundsätzlich illegal. Unzählige Nutzer wurden und werden durch die Anbieter massiv geschädigt. Holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Wir verhelfen geschädigten Spielern zu ihrem Recht. Bundesweit, egal, wo Sie wohnen. In 3 Schritten zu Ihrem Recht:
- Kontakt zu uns aufnehmen
- Unsere Ersteinschätzung einholen
- Wir setzen Ihre Ansprüche durch
Nutzen Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung durch uns.
In Online-Casinos verlorenes Geld mit unserer Hilfe zurückholen
Wer beim Online-Glücksspiel im Online-Casino Geld verloren hat, kann sich dieses wieder zurückholen. Dies haben wir für unsere Mandanten in einer Vielzahl von Verfahren durchgesetzt.
Die Rechtslage – Ein Überblick
Den meisten Geschädigten ist die Rechtslage zum Online-Glückspiel nicht bewusst, was ganz überwiegend am – gezielt so gestalteten – werbenden Auftritt der Online-Casinos im Netz und den Medien liegt. Online-Glücksspiel in Online-Casinos ist in Deutschland mit ganz vereinzelten Ausnahmen nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags gesetzlich verboten und damit grundsätzlich illegal. Entsprechend wertet auch § 284 des Strafgesetzbuches die Rechtslage eindeutig und untersagt öffentliche Glücksspiele, sofern sie nicht behördlich genehmigt wurden. Behördliche Genehmigungen sind selten und betreffen bspw. staatliche Lotterien oder Sportwetten.
Da Online-Casinos nach deutschem Recht illegal sind, können Spieler ihr dort verlorenes Geld (unter anderem) vom Casino-Betreiber zurückfordern.
Der Bundesgerichtshof stellte schon im Jahr 1962 fest:
„Ein Spielvertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist schlechthin nichtig; und das auf Grund eines solchen Vertrages Geleistete kann aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden.“ (BGH Urteil vom 12.07.1962, Aktenzeichen VII ZR 28/61)
Rückforderungsansprüche können ab dem Einzahlungszeitpunkt innerhalb von drei Jahren zum Jahresende durchgesetzt werden. Verspielte Einsätze können also aktuell rückwirkend bis ins Jahr 2018 zurückgefordert werden.
Rückforderung von Spieleinsätzen bei Spielsucht
Dass Spielverträge, die vom Spieler wegen der Spielsucht abgeschlossen wurden, unwirksam sind, hat das Oberlandesgericht Hamm bereits in entsprechender Entscheidung bestätigt. Die Spielsucht eines Spielers kann damit einen entsprechenden Rückforderungsanspruch begründen.
Glücksspielanbieter werben mit Gütesiegeln und Prämierungen – Irreführung aus dem Ausland heraus
Wie sehr sich Glücksspielanbieter bemühen, sich als seriös und behördlich genehmigte Anbieter zu präsentieren, zeigen deren Internet- und Werbeauftritte. Oftmals wird über „Gütesiegel“ und die Auflistung von Prämierungen und guten Nutzerbewertungen versucht, das Vertrauen der Spieler zu gewinnen. Häufig aus Malta oder Großbritannien stammende Gütesiegel und Zertifikate sollen den Eindruck vermitteln, das Glücksspielangebot sei in Deutschland legal. Eine klare Irreführung der Verbraucher. Zwar hat das Bundesland Schleswig-Holstein in der Vergangenheit einige wenige legale Lizenzen verteilt, jedoch ist das Online-Glücksspiel damit nur eingeschränkt für Nutzer aus dem Bundesland Schleswig-Holstein auf diesen wenigen Plattformen erlaubt.
Dass der Sitz des Glücksspielanbieters im Ausland liegt und er dort über eine Lizenz verfügt, schützt ihn nicht vor einer Inanspruchnahme vor deutschen Gerichten. Das haben wir in entsprechenden Gerichtsverfahren positiv für unsere Mandanten klären lassen. Der Hintergrund ist aus unserer Sicht sehr simpel. Wer seine Dienste auf dem deutschen Markt anbietet, für den gilt deutsches Recht. Und das setzen wir für Geschädigte effektiv durch.
Wie stehen die Chancen für Rückzahlungen?
Unsere Kanzlei ist bereits seit längerer Zeit in der Vertretung geschädigter Spieler aktiv und hat mit die ersten für die Geschädigten positiven Ergebnisse in Deutschland erstritten. Aufgrund unserer Erfahrung und Expertise sind wir für unsere Mandanten erfolgreich. Zahlreiche Geschädigte konnten mit unserer Hilfe Rückforderungen durchsetzen. Zur umfassenden Information gehört für uns auch (anders als dies an anderen Stellen vorgegaukelt wird), das wir den Geschädigten keinen 100%-Erfolg versprechen können. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Und den prüfen wir nicht 08/15 und pauschal, sondern fundiert und auf Herz und Nieren. Beratung von Experten, so, wie es unsere Mandanten gewohnt sind und verdient haben.
Droht eine Verjährung bei der Rückforderung?
Rückforderungsansprüche verjähren nach drei Jahren, wobei die Verjährungsfrist erst mit Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Rückforderung aus einer Einzahlung bei einem Glücksspielanbieter im Jahr 2018 verjährt damit mit Ablauf des 31.12.2021.
Die Kosten unserer Inanspruchnahme
Leider übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Glücksspiel nicht. Als Anwälte rechnen wir regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Höhe unseres Honorars hängt dabei von der Höhe der geltend zu machenden Rückforderungssumme ab. Unser außergerichtliches Vorgehen kostet nur selten mehr als ca. 10 % der geltend gemachten Verluste. Im Erfolgsfall haftet die Gegenseite regelmäßig entsprechend der Erfolgsquote auch für unsere Kosten. Sofern Geschädigte wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu schultern, können wir über mit uns kooperierende Prozessfinanzierer weiterhelfen. Gegen ein Erfolgshonorar trägt der Prozessfinanzierer die Kosten des Gerichtsverfahrens. Ein Kostenrisiko für den klagenden Geschädigten besteht somit nicht mehr. In Einzelfällen können auch wir unmittelbar auf Basis eines Erfolgshonorars tätig werden.
Sprechen Sie uns offen auf die verschiedenen Möglichkeiten an. Wir finden eine Lösung für Sie.
Änderung der Gesetzeslage in der Zukunft
Im Januar 2020 haben sich die Bundesländer auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt. Dieser neue Staatsvertrag soll zum 01.07.2021 in Kraft treten und wird Onlineglücksspiele wie Onlinepoker und Online-Casino künftig unter bestimmten und strengen Voraussetzungen erlauben. Ziel ist eine bessere Kontrolle des Glücksspielmarktes und ein besserer Schutz der Spieler. An der aktuellen Rechtslage hat die Einigung der Bundesländer auf einen neuen Glückspielstaatsvertrag und neuen Regelungen ab dem 01.07.2021 nichts geändert. Es gilt in Deutschland weiterhin ein umfassendes Verbot des Online-Glücksspiels in Online-Casinos und damit ein Mitwirkungsverbot für Banken und Zahlungsdienstleister.
Da Glücksspiel illegal ist, drohen dann nicht Strafverfahren?
Auch zu diesem Punkt ein offenes Wort, welches leider von vielen anderen „Rechtsdienstleistern“ unterschlagen wird: Theoretisch sind Strafverfahren im Zusammenhang mit der Teilnahme an illegalem Glücksspiel denkbar. Immerhin handelt es sich um einen Verstoß gegen § 284 des Strafgesetzbuches. In der Praxis kommt es allerdings nur in wirklich ganz seltenen Fällen tatsächlich zu einem Strafverfahren gegen den Spieler. Dennoch raten wir dringend davon ab, diesen Aspekt im Rahmen einer übereilten Geltendmachung durch einen 08/15-Rechtsdiensteanbieter ungeprüft zu lassen. Diesen Rat erteilen wir insbesondere Beamten und Personen, die beruflich mit dem Vermögen Dritter zu tun haben. Wir erörtern diesen Punkt mit unseren Mandanten offen und transparent und sorgen dafür, dass die Geschädigten am Ende des Tages nicht ein zweites Mal geschädigt werden.
In 3 Schritten zu Ihrem Recht:
- Kontakt zu uns aufnehmen
- Unsere Ersteinschätzung einholen
- Wir setzen Ihre Ansprüche durch
Wir verhelfen geschädigten Spielern zu ihrem Recht. Bundesweit, egal, wo Sie wohnen. Nutzen Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung durch uns. Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf dieser Seite. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Ansprechpartner:
- Atif Yildirim
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