Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht beraten und vertreten wir Mandanten im Zusammenhang mit dem Widerruf/Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen.
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Verbraucher in der jüngeren Zeit durch eine Vielzahl von Urteilen gestärkt. Nach den Festellungen des Bundesgerichtshofes entsprechen viele Widerrufs- bzw. Widerspruchsbelehrungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Folge dessen ist, dass betroffene Versicherungsnehmer über einen Widerruf/Widerspruch eine Rückabwicklung des Versicherungsvertragsverhältnisses bewirken können.
Eine solche Rückabwicklung ermöglicht zugunsten des Versichungsnehmers die verzinste Rückzahlung sämtlicher eingezahlter Beträge nebst Abschluss- und Verwaltungskosten unter Anrechnung eines prozentualen Abschlages für etwaigen Versicherungsschutz. Besonders betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungsverträge in der Zeit zwischen 1994 und 2007.
Ein Widerruf/Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen stellt stets die für den Versicherungsnehmer günstigere Alternative im Vergleich zu einer bloßen Kündigung dar. Auch bei bereits gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen ist ein Widerruf/Widerspruch nachträglich noch möglich.
Ansprechpartner:
- Atif Yildirim
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