LG Köln verurteilt AachenMünchener Versicherung: Auch mittelbare Unfallfolgen von der Kaskoversicherung gedeckt

LG Köln verurteilt AachenMünchener Versicherung: Auch mittelbare Unfallfolgen von der Kaskoversicherung gedeckt


Landgericht Köln,
Urteil vom 18.01.2019

In einem aktuellen von der Kanzlei Steinrücke . Sausen erstrittenen Urteil hat das Landgericht Köln die AachenMünchener Versicherung zur vollständigen Übernahme eines Kaskoschadens verurteilt.  Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Mitarbeiter des Klägers befuhr mit dem Firmen-Lieferwagen des Klägers die Autobahn, währenddessen ein Fremdkörper gegen den Lieferwagen geschleudert wurde. Hierdurch wurde der Wasserkühler des Lieferwagens beschädigt, wodurch Kühlwasser austrat. Dies widerum führte zu einer Überhitzung des Motors mit einen grundlegenden Motorschaden.

Nachdem der Kläger den Schaden seiner Vollkaskoversicherung gemeldet hatte, lehnte diesen eine Schadensübernahme mit der Begründung ab, dass es sich bei dem Motorschaden um einen nicht gedeckten Betriebsschaden handele und der Motorschaden im Übrigen durch richtiges Verhalten des Mitarbeiters des Klägers hätte rechtzeitig erkannt und verhindert werden können.

Dies sah das Landgericht Köln anders und gab dem Kläger hinsichtlich der Übernahme seines Unfallschadens vollumfänglich Recht. Der Kühlwasserverlust sei unstreitig Folge des Unfalls gewesen, was widerum unstreitig zum Motorschaden geführt habe. Es sei anerkannt, dass nicht unmittelbare, sondern auch mittelbare Unfallfolgen kaskorechtlich gedeckt seien. Ein leistungsmindernder oder -ausschließender vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit scheide ferner aus, weil der Fahrer eines Fahrzeuges im Regelfall nicht als Repräsentant des Versicherungsnehmers anzusehen sei.

Reguliert Ihre Vollkaskoversicherung Ihren Schaden ebenfalls nicht, dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Kategorie: Versicherungsrecht, 25. Februar 2019

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