OLG Hamm bestätigt Rückzahlungsanspruch verspielter Beträge beim Online-Glücksspiel

OLG Hamm bestätigt Rückzahlungsanspruch verspielter Beträge beim Online-Glücksspiel


Oberlandesgericht (OLG) Hamm
Beschluss vom 12.11.2021 – I-12 W 13/21

Verstoß gegen Verbot aus Glücksspielstaatsvertrag – Rückforderung nicht rechtsmissbräuchlich

Ein Spieler hatte in einem Online-Casino zwischen Januar 2017 und November 2019 von seinem Wohnsitz in Deutschland aus rund 292.000 € verspielt. Die entsprechenden Beträge forderte er nunmehr im Klagewege zurück, da die Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag nichtig und die Zahlungen daher ohne Rechtsgrund erfolgt sind.

Um seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, stellte der Kläger einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Das Landgericht Bochum lehnte den Antrag in erster Instanz ab. Das Gericht bejahte zwar grundsätzlich den geltend gemachten Rückzahlungsanspruch. Der Kläger habe jedoch über einen Zeitraum von fast drei Jahren im Bewusstsein der Gewinn- und Verlustmöglichkeiten an dem Online-Glücksspiel teilgenommen. Daher sei die Rückforderung der Verluste rechtsmissbräuchlich.

Das OLG Hamm bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung, der Kläger habe einen Anspruch auf Rückzahlung und gewährte dem Kläger den Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Der Vertrag über die Teilnahme am Online-Glücksspiel sei nichtig und die Zahlungen entsprechend ohne rechtlichen Grund erfolgt.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe nicht entgegen, dass der Spieler selbst gegen das Glücksspielverbot verstoßen habe. Die Interessen des Glücksspiel-Anbieters seien nicht vorrangig schutzwürdig. Der Kläger habe dargelegt, dass er spielsüchtig sei. Ein mutmaßlich auf diesem Krankheitsbild beruhendes Verhalten könne dem Kläger nicht als rechtsmissbräuchlich entgegengehalten werden.

Seit dem 01.07.2021 sind die Regeln für das Glücksspiel in Deutschland gelockert worden. Allerdings nicht rückwirkend. Die Chancen, etwaige Verluste zurückzufordern, stehen, wie es der Beschluss des OLG Hamm belegt, gut. Online-Glücksspiel war laut Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland bis zum 01.07.2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das Verbot umfasste nicht nur das Spielen selbst, sondern auch das Anbieten von derartigen Online-Glücksspielen. Ermöglichten Anbieter dennoch Online-Glücksspiel auf deutschsprachigen Web-Seiten, verstießen sie gegen den Glücksspielstaatsver-trag und haben daher auch keinen Anspruch auf die Einsätze der Spieler.

Kategorie: Online-Glücksspiele, 15. Dezember 2021



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