Quarantäne während des Urlaubs – Gesetzgeber plant offenbar Änderung

Quarantäne während des Urlaubs – Gesetzgeber plant offenbar Änderung


Nachdem das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16.08.2022 (9 AZR 76/22 (A)) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet hat, um die Frage klären zu lassen, ob aus dem Unionsrecht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten ist, einem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub nachzugewähren, der zwar während des Urlaubs selbst nicht erkrankt ist, in dieser Zeit aber eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte, will der Gesetzgeber diese Frage jetzt selbst klären. Hierzu heißt es in einer Formulierungshilfe, dass § 59 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetz künftig lauten soll:

(1) Wird ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs nach § 30, auch in Verbindung mit § 32, abgesondert oder hat er sich auf Grund einer nach § 36 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung abzusondern, so werden die Tage der Absonderung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.“

Damit wäre – wenn die Gesetzesänderung kommt – die Quarantäne urlaubstechnisch der Krankheit gleichgestellt. 

Kategorie: Arbeitsrecht, 07. September 2022

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