Zum Thema: Arbeitsrecht
- EuGH bestimmt Ablauf: Kündigungen sind bei größeren Entlassungsmaßnahmen nur mit richtiger Meldung wirksam
- Aufgabenfeld entscheidet: Vier Monate Probezeit können für eine auf zwölf Monate befristete Anstellung angemessen sein
- BAG senkt Hürden: Bereits ein einzelner Gehaltsvergleich kann Ungleichbehandlung vermuten lassen
- Ganz oder gar nicht: Arbeitnehmer müssen Sonderzahlungen bei nur teilweisen Tarifverweisen nicht zurückzahlen
- Von "ordentlich" zu "fristlos": Falsche Angaben in Kündigungsschutzklage können zur sofortigen Kündigung führen