Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Bundesweit erste Verurteilung eines Online-Casinos nach mündlicher Verhandlung – Landgericht Gießen verurteilt „CasinoClub“ zur Rückzahlung verspielter Beträge

Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Bundesweit erste Verurteilung eines Online-Casinos nach mündlicher Verhandlung – Landgericht Gießen verurteilt „CasinoClub“ zur Rückzahlung verspielter Beträge


Bundesweit erste Verurteilung eines Online-Casinos nach mündlicher Verhandlung!

Die u. a. auf Online-Glücksspiel spezialisierte Kanzlei Steinrücke . Sausen hat in einem weiteren Verfahren im Zusammenhang mit der Rückforderung von Verlusten bei unerlaubtem Online-Glücksspiel für ein Novum gesorgt: Erstmals bundesweit wurde ein Online-Casino nach mündlicher Verhandlung zur Rückzahlung verspielter Beträge verurteilt.

„Dies ist ein Meilenstein und zeigt, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung von illegalem Online-Glücksspiel in Deutschland von den Gerichten ernst genommen werden.“, sagen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Steinrücke Sausen.

Das Landgericht Gießen verurteilte den Online-Casino-Anbieter „Martingale Malta 2 Ltd.“ mit Urteil vom 25.02.2021 zur Rückzahlung sämtlicher Beträge, welche der Kläger im dortigen Online-Casino „CasinoClub“ verloren hatte.

Nachdem der Kläger 11.758,50 € beim „Live-Roulette“ im Online Casino „casinoclub.com“ des Online-Casino-Anbieters „Martingale Malta 2 Ltd.“ verloren und erst danach von der Illegalität des Angebots dieses Online-Casinos erfahren hatte, verlangte er vom Online-Casino wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot sämtliche verspielten Beträge wieder zurück.

Mit Erfolg!

Das Gericht entschied zunächst, dass Online-Glücksspiel in Deutschland verboten und das Online-Casino demnach zur Herausgabe der erlangten Beträge verpflichtet sei.

Gleichzeitig entschied das Gericht auch, dass das sog. „Internetverbot“ des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar sei. Inbesondere sei die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielanbietern, die ihren Sitz in anderen Mitgliedsstaaten der EU haben und ihre Dienstleistungen in Deutschland erbringen wollen, gerechtfertigt, weil sie auch im unionsrechtlichen Sinne verhältnismäßig und geeignet sei, zur Erreichung der mit ihr verfolgten Gemeinwohlzwecke in systematischer und kohärenter Weise beizutragen.

Die deutschen Gerichte seien auch international zuständig und deutsches Recht anwendbar.

Nach Auffassung des Gerichts setze auch eine etwaige Duldung des Angebots des Online-Casinos durch das Hessische Innenministerium das genannte Verbotsgesetz nicht außer Kraft.

Schließlich stünde dem Anspruch des Klägers auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspiel-Angeboten des Online-Casinos möglicherweise auch gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen habe, denn es wäre nicht mit dem Sinn und Zweck der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages vereinbar, wenn das Online-Casino rechtswidrig erlangte Geldbeträge im Ergebnis behalten könnte.

Der Online-Casino-Anbieter „Martingale Malta 2 Ltd.“, hat wohl inzwischen seinen Betrieb eingestellt und das Online-Casino „CasinoClub“ führt seine Tätigkeit fortan unter dem Namen „SlotClub“ weiter.

Hintergrund des hiesigen Verfahrens ist, dass es sich bei den von den verklagten Online-Glücksspiel-Anbietern angebotenen Online-Glücksspielen (z. B. Casino, Roulette, Slot, Poker etc.) um solche Glücksspiele handelt, welche in Deutschland mit wenigen Ausnahmen für das Bundesland Schleswig-Holstein nicht zugelassen sind und für welche die verklagten Online-Glücksspiel-Anbieter keine deutsche behördliche Erlaubnis besitzen. Ohne diese deutsche behördliche Erlaubnis ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland jedoch verboten.

Haben auch Sie Geld bei unerlaubten Online-Glücksspielen verloren? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne.

Kategorie: Online-Glücksspiele, 05. März 2021



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