Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Online-Casinos bieten Vergleiche vor Gericht an

Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Online-Casinos bieten Vergleiche vor Gericht an


In mehreren aktuellen von der Kanzlei Steinrücke . Sausen geführten Gerichtsverfahren haben Online-Glücksspiel-Anbieter (insbesondere Online-Casinos) den jeweiligen Klägern gerichtliche Vergleiche zur Beilegung der jeweiligen Rechtsstreite angeboten. Dabei wurden den Klägern jeweils der komplette Schaden ersetzt, welcher eingeklagt worden ist.

Hintergrund dessen ist, dass es sich bei den von den verklagten Online-Glücksspiel-Anbietern angebotenen Online-Glücksspielen (z. B. Casino, Roulette, Slot, Poker etc.) um solche Glücksspiele handelt, welche in Deutschland mit wenigen Ausnahmen für das Bundesland Schleswig-Holstein nicht zugelassen sind und für welche die verklagten Online-Glücksspiel-Anbieter keine deutsche behördliche Erlaubnis besitzen. Ohne diese deutsche behördliche Erlaubnis ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland jedoch verboten.

Nachdem die jeweilige Kläger, welche seinerzeit jeweils in Unkenntnis der Illegalität spielten, von der Unzulässigkeit dieser Glücksspiel-Angebote Kenntnis erlangt hatten, verklagten sie die Online-Glücksspiel-Anbieter auf Rückzahlung der verlorenen Geldbeträge. Denn unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen Schuldverhältnisse, weshalb hieraus keine Ansprüche resultieren können. Folgerichtig sind bereits bezahlte Geldbeträge zurückzuzahlen.

Haben auch Sie Geld bei unerlaubten Online-Glücksspielen verloren? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne.

Kategorie: Online-Glücksspiele, 14. April 2020



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