Zum Widerruf von Verbraucherdarlehen – Update

Zum Widerruf von Verbraucherdarlehen – Update


Auch nach der Gesetzesänderung für sog. Alt-Verträge besteht weiterhin die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf von teuren Verbraucherdarlehen zu lösen.

Untenstehend erhalten Sie einen aktuellen kleinen Überblick über mögliche Fehler in Widerrufsbelehrungen oder sonstige Umstände, welche Sie auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages noch zum Widerruf Ihres Vertrages berechtigen:

  • Bei Fernabsatzverträgen:  Widerruf trotz ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung bei Nichterteilen von vorvertraglichen Pflichtinformationen möglich.
  • Bei Prolongationen /Verlängerungen der Zinsbindungen im Wege des Fernabsatz ist der Widerruf der Prolongationen weiterhin möglich.
  • Widerrufsbelehrung fehlerhaft, wenn die Aufsichtsbehörde in der Widerrufsinformation als Pflichtangabe genannt, aber im Vertrag nicht als solche angegeben ist (Angaben im Europäischen Merkblatt reichen nicht aus, sofern es nicht mit dem Vertrag fest verbunden ist).
  • OLG Düsseldorf zum Nutzungsersatz: Kreditnehmer schulden der Bank nach einem wirksamen Widerruf nur noch Zinsen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
  • Aufrechnungsklausel in AGB: gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel in den AGBs der Banken, die die Aufrechnung des Verbrauchers im Falle eines Widerrufs eines Darlehensvertrages erschwert, unwirksam. Dies ermöglicht für Verträge ab dem 21.06.2010 auch weiterhin den Widerruf des Darlehensvertrages.
  • BGH: Widerrufsbelehrungen mit dem Passus „Sofern Sie nicht taggleich mit dem Vertragsabschluss über Ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind, beträgt die Frist einen Monat.“ sind fehlerhaft.
  • BGH: Die Widerrufsbelehrung der Degussa Bank aus dem Jahre 2008 mit dem Passus  “Zwei-Wochen-Frist für die Rückzahlung” ist ebenso fehlerhaft.

Sollten Ihre Verträge auch von den vorgenannten Aspekten betroffen sein oder Sie Fragen hierzu haben, so stehen wir Ihnen hierzu jederzeit gerne zur Verfügung.

Kategorie: Bank- und Kapitalmarktrecht, Widerruf Verbraucherdarlehen, 26. November 2018



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