VW-Manipulationsskandal: Schadensersatzansprüche prüfen lassen!

VW-Manipulationsskandal: Schadensersatzansprüche prüfen lassen!


Die Kanzlei Steinrücke . Sausen geht davon aus, dass sich VW aufgrund der in sämtlichen Medien diskutierten Abgasmanipulationen sowohl gegenüber Fahrzeugeigentümern von betroffenen Modellen als auch gegenüber Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht hat. Besitzer von geleasten oder finanzierten Fahrzeugen sind ggfls. sogar verpflichtet, bestehende Ansprüche geltend zu machen.

VW-Aktionäre

Das ICCT („Internationale Rat für sauberen Transport„) stellte ca. Anfang 2014 bei einem Test von europäischen Dieselfahrzeugen Widersprüche bei Abgsawerten fest. Hiernach wurde nach übereinstimmenden Medienberichten der Vorgang an die amerikanische ICCT abgegeben. Nachdem sodann die Manipulationen festgestellt worden waren, leitete die amerikanische Umweltbehörde im Mai 2014 Ermittlungen gegen VW ein. VW selbst gab jedoch erst kürzlich zu, die Abgastests mittels Software manipuliert zu haben.

Nach dem WpHG (Gesetz über den Wertpapierhandel) muss ein Unternehmen relevante Umstände, die den Aktienkurs betreffen, unverzüglich veröffentlichen. VW verschwieg jedoch jahrelang die Risiken im Zusammenhang mit der Manipulation. Auch die offiziellen Ermittlungen aus dem Jahr 2014 verschwieg VW gänzlich. Aufgrund dessen geht die Kanzlei Steinrücke . Sausen davon aus, dass sich VW gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht hat.

VW Aktionäre können daher aus unserer Sicht den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Der Schaden wird daher grundsätzlich aus der Differenz der relevanten Höchst- und Tiefkurse der VW Aktien ermittelt. Pro Aktie kann nach erster Schätzung ein Schaden von über 50,00 EUR entstanden sein.

Sollten Aktionäre anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, müsste VW unter diesen Umständen auch alle Anwalts- und Gerichtskosten tragen, wenn die Schadensersatzpflicht gerichtlich bestätigt wird.

Fahrzeugbesitzer ggfls. verpflichtet, Ansprüche geltend zu machen

VW bietet mittlerweile auf der eigenen Webseite eine Möglichkeit an, schnell zu überprüfen, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass nicht nur VW-Modelle, sondern auch AUDI und SKODA-Modelle betroffen sein können.

Sollte Ihr Fahrzeug betroffen sein, empfehlen wir, zeitnah rechtlich überprüfen zu lassen, ob Ansprüche bestehen. Gegebenenfalls müssen zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, um die laufende Verjährung zu hemmen. Betroffen können nicht nur Eigentümer, sondern auch Leasingnehmer sein. Sollte das Fahrzeug finanziert oder geleast worden sein, könnten Fahrzeugbesitzer sogar unter Umständen verpflichtet sein, bestehende Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Eine solche Verpflichtung kann sich aus dem Sicherungsvertrag mit der finanzierenden Bank oder aus dem Leasingvertrag ergeben.

In Betracht kommen mögliche Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz.

Die Kanzlei Steinrücke . Sausen betreut u.a. Verfahren gegen Unternehmen, wie z.B. die Daimler AG, die gegen mögliche Informationspflichten aus dem Gesetz über den Wertpapierhandel verstoßen haben. Des Weiteren berät das Spezialistenteam unserer Kanzlei Leasingnehmer und Fahrzeugkäufer bei der Geltendmachung von möglichen Ansprüchen gegenüber Verkäufern und anderen Beteiligten.

Kategorie: Bank- und Kapitalmarktrecht, 05. Oktober 2015



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