BREXIT – Gefahr für Fremdwährungsdarlehen und Zins- und Währungs-Swaps droht!
Am 23. Juni 2016 entschied sich Großbritannien mehrheitlich für einen Ausstieg aus der EU.
Folge dessen ist u. a. ein Absturz des britischen Pfunds auf ein Rekordtief. Auch dem EURO wird hierdurch der größte Kurssturz seiner Geschichte prophezeit.
Darlehensnehmer, welche in der Vergangenheit aufgrund des günstigeren Zinsniveaus Fremdwährungsdarlehen oder Zins- und Währungs-Swaps in Schweizer Franken aufgenommen haben, sollten nun hellhörig werden. Denn der mögliche Absturz des EURO würde zu einer Aufwertung des Schweizer Frankens führen. Dies hätte zur Folge, dass die Schulden der Darlehensnehmer hierdurch faktisch steigen. Neben erhöhten Kreditkosten drohen nun auch Forderungen der finanzierenden Banken auf Nachbesicherung und im schlimmsten Fall Kreditkündigungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Betroffenen Darlehensnehmern ist nun zu raten, ihre Darlehensverträge und Zins- und Währungs-Swap-Verträge von hierauf spezialisierten Fachanwälten überprüfen zu lassen.
Neben dem Widerruf der Darlehensverträge sind auch Schadensersatzansprüche gegen finanzierende Banken denkbar. Jedenfalls können Darlehensnehmer hierdurch ihre eigene Verhandlungsposition gegenüber der Bank deutlich verbessern.
Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Steinrücke . Sausen stehen Betroffenen und Interessierten hierfür gerne zur Verfügung.
Kategorie: Anlageberatung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Widerruf Verbraucherdarlehen, 06. Juli 2016
Ansprechpartner:
- Atif Yildirim
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