Lohnungleichheit beim ZDF: Klage von Reporterin abgewiesen
Arbeitsgericht (ArbG) Berlin
Urteil vom 01.02.2017 – 56 Ca 5356/15
Das ArbG Berlin hat die Klage einer ZDF-Reporterin wegen Diskriminierung und ungleicher Bezahlung von Männer und Frauen abgewiesen.
Die Reporterin des ZDF hatte geltend gemacht, sie erhalte allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen. Das ZDF sei deshalb zur Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen und zur Zahlung einer Entschädigung wegen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung verpflichtet.
Das ArbG Berlin hat die Klage abgewiesen.
Nach Auffassung des Gerichts besteht kein Auskunftsanspruch, weil für ihn eine gesetzliche Grundlage fehlt. Auch habe die Klägerin keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würden. Die von ihr benannten Mitarbeiter seien nicht vergleichbar, weil sie anders als die Klägerin beschäftigt würden; weitere Anhaltspunkte für die behauptete Ungleichbehandlung seien nicht gegeben. Da eine Diskriminierung der Klägerin nicht festgestellt werden könne, stehe ihr auch ein Entschädigungsanspruch nicht zu.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; es kann mit dem Rechtsmittel der Berufung an das LAG Berlin-Brandenburg angegriffen werden.
Quelle: Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg vom 01.02.2017
Kategorie: Arbeitsrecht, 01. Februar 2017
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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