Autofahrer aufgepasst: Jetzt Autokredit widerrufen, Fahrzeug zurückgeben und Geld zurückerhalten!

Autofahrer aufgepasst: Jetzt Autokredit widerrufen, Fahrzeug zurückgeben und Geld zurückerhalten!


Autofahrer aufgepasst!

Viele Banken haben ihre Kunden beim Abschluss von Darlehensverträgen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt. Dadurch beginnt die jeweilige Widerrufsfrist nicht zu laufen, sodass diese Verträge noch Jahre später widerrufen werden können. Dies gilt nicht nur für Immobilienfinanzierungen, sondern auch für Autokredite!

Verbraucher, die zur Finanzierung ihres Autokaufs einen Kredit aufgenommen haben, haben somit möglicherweise ein lukratives Rückgaberecht. Dies dürfte insbesondere für Verbraucher interessant sein, welche vom sog. „Abgasskandal“ betroffen sind, d. h. vorwiegend Verbraucher, welche einen VW, Audi, Seat oder Skoda finanziert haben.

So verwendete u. a. die Volkswagen Bank bei der Finanzierung von Neuwagen regelmäßig unrichtige Widerrufsbelehrungen. Oft erhielten die Verbraucher auch falsche, verwirrende oder gar lückenhafte Vertragsdokumente. Folge dessen ist, dass die Verbraucher noch heute von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können.

Welche Vorteile hat der Widerruf des Autokredits?

Durch den Widerruf des Autokredit wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Rechstfolge dessen ist, dass der Verbraucher das finanzierte Fahrzeug zurückgeben kann und im Gegenzug alle bis dahin gezahlten Raten zzgl. ggf. geleisteter Anzahlungen in verzinster Form zurück erhält. Für die bis dahin gewährte Nutzung des Fahrzeug muss der Verbraucher lediglich Nutzungsersatz zahlen, welcher aber deutlich niederiger ausfallen wird, als die von ihm bis dahin geleisteten Zahlungen. Der Vertrag endet und der Verbraucher muss zukünftig keine Kreditraten mehr leisten.

ACHTUNG: Sollte der Autokredit hingegen erst nach dem 13.06.2014 geschlossen worden sein, muss der Verbraucher im Falle des Widerrufs nicht mal Wertersatz für die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges bezahlen. In diesem Fall hätte der Verbraucher das Fahrzeug tatsächlich kostenfrei gefahren.

Widerruf des Autokredits – die Chance für Geschädigte des „Abgassskandals“

Seitdem im Jahre 2015 bekannt geworden ist, dass namhafte Auto-Hersteller Manipulationen an ihren Motoren vorgenommen haben, versuchen Geschädigte vermehrt ihre sich daraus ergebenen Gewährleistungsansprüche (Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rückgaberecht, Schadensersatz) gerichtlich geltend zu machen. Betroffene Auto-Hersteller bieten derzeit jedoch in der Regel nur eine Behebung der Manipulation an. Dies ist für Geschädigte oftmals sehr unbefriedigend. Selbst im Falle eines wirksamen Rücktritts vom Kaufvertrag wäre der Verbraucher zum Ersatz der nutzungsbedingten Wertminderung verpflichtet. Hier bietet der Widerruf des Autokredits die lukrativste Lösung!

Wer kann seinen Autokredit widerrufen?

Zum Widerruf berechtigt sind alle Darlehensnehmer, welche als Verbraucher bzw. zu privaten Zwecken einen Kredit zur Finanzierung eines KfZ bei einer Bank aufgenommen haben und im Rahmen dessen fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Dies gilt allen voran für Autokredite, welche über Banken der Auto-Hersteller abgeschlossen worden sind. Bei der Frage, ob man tatsächlich als Verbraucher gehandelt hat, spielt es keine Rolle, ob man im täglichen Leben Unternehmer ist oder nicht. Entscheidend ist allein, dass das Fahrzeug zu (weit überwiegend) privaten Zwecken eworben worden ist.

Zwar ist das Widerrufsrecht in Darlehensverträgen grds. auf wenige Wochen nach Vertragsschluss befristet. Diese Widerrufsfrist beginnt jedoch dann nicht zu laufen,  wenn der Verbraucher durch die Bank fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.  In diesem Fall kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht auch Jahre später noch ausüben.

Kostenlose Überprüfung Ihres Autokredits

Wir bieten Ihnen hiermit die Möglichkeit, Ihren Autokredit kostenlos auf ein mögliches noch bestehendes Widerrufsrecht überprüfen zu lassen. Nutzen Sie Ihre Chance, Ihr vom „Abgasskandal“ betroffenes oder unbeliebtes Fahrzeug wirtschaftlich lohnenswert zurück zu geben.

Bitte sprechen Sie uns an!

Kategorie: Kaufrecht, Widerruf Verbraucherdarlehen, 18. Januar 2018



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