Polizistin erhält 600,00 EUR Schmerzensgeld wegen Angriffs und Beleidigung im Dienst
Amtsgericht Köln,
Urteil vom 16.01.2019
In einem aktuellen von der Kanzlei Steinrücke . Sausen erstrittenen Urteil hat das Amtsgericht Köln einer Polizistin, welche im Dienst durch eine betrunkene Person verletzt und beleidigt worden ist, ein Schmerzensgeld in Höhe von 600,00 EUR zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Damit hat das Amtsgericht Köln, welches bis dato nicht bekannt dafür war, mit Schmerzensgeldansprüchen großzügig umzugehen, ein klares Zeichen gesetzt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die verletzte Polizistin durch das Schmerzensgeld einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden erhalten und in die Lage versetzt werden sollte, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu verschaffen, die die erlittenen Beeinträchtigungen jedenfalls teilweise ausgleichen. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes waren insbesondere die Art und Schwere der Verletzung sowie Dauer und Heftigkeit der Schmerzen von Bedeutung, wobei dem Gedanken, dass für vergleichbare Verletzungen unabhängig von dem Haftungsgrund ein annähernd gleiches Schmerzensgeld zu gewähren ist, besondere Bedeutung zukommt.
Besonders hervorzuheben war der Umstand, dass das Amtsgericht Köln den Schadensersatzanspruch der Polizistin bejaht hat, obwohl die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die beklagte Person wegen Geringfügigkeit eingestellt hatte.
Sollten Sie Polizist oder Polizistin sein und auch im Dienst verletzt oder beleidigt worden sein, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.
Kategorie: Kanzlei, 25. Februar 2019
zurück