Kfz-Abgasskandal: Musterfeststellungsklage sinnvoll oder ein trojanisches Pferd?

Kfz-Abgasskandal: Musterfeststellungsklage sinnvoll oder ein trojanisches Pferd?


Die Musterfeststellungsklage ist eine zivilrechtliche Verbandsklage, die mit Wirkung zum 1. November 2018 in Deutschland eingeführt wurde. Anlass für die Einführung der Musterfeststellungsklage war der sog. „Kfz-Abgasskandal“. Durch die Musterfeststellungsklage sollen geschädigte Verbraucher die Möglichkeit haben, ohne großen (finanziellen) Aufwand ihre Ansprüche gegen große Konzerne durchzusetzen. Mit Einführung der Musterfeststellungsklage am 1. November 2018 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) am selben Tag Klage gegen Volkswagen beim Oberlandesgericht Braunschweig ein. Dieser Klage können sich alle betroffenen Autokäufer ohne Kostenrisiko anschließen.

Hält die Musterfeststellungklage überhaupt, was sie verspricht?

Fraglich ist nun, ob die Musterfeststellungsklage auch das hält, was sie verspricht, oder für betroffene Autokäufer sogar schlecht ist?

Grundsätzlich sind Sinn und Zweck des Gesetzes zu begrüßen. Hierdurch können die Rechte von einzelnen Verbrauchern gegenüber großen Konzernen gestärkt werden. Einen derartigen Schutz suchte man in Deutschland bisher vergeblich. Betroffenen Autokäufern bleibt aufgrund der ablehnenden Haltung von VW aktuell auch nichts anderes übrig, als ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Doch das, was auf den ersten Blick toll erscheint, könnte sich am Ende als Mogelpackung entpuppen:

Zum einen wird das Musterverfahren am Oberlandesgericht Braunschweig geführt. Hierbei handelt es sich nach unserer Erfahrung um das Gericht, was nahezu alle Klage gegen VW abweist. Im Gegensatz zu vielen anderen Oberlandesgerichten national. Zum anderen gehen Experten derzeit davon aus, dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung im Musterprozess gegen VW nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen ist. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) geht sogar noch weiter und hält auch einen Gang an den Europäischen Gerichtshof für nicht ausgeschlossen. In diesem Fall könnte das Verfahren noch um einiges länger dauern. Und selbst wenn das Musterverfahren dann abgeschlossen sein sollte, muss jeder Betroffene seine konkreten Schadensersatzansprüche in einem, sich an das Musterverfahren anschließenden, Individualprozess geltend machen. Sollte sich der betroffene Autokäufer am Ende des Tages Nutzungsersatzansprüche für gefahrene Kilometer anrechnen lassen müssen, wird der Anspruch in 4-5 Jahren aufgrund der bis dahin weitergefahrenen Kilometer wohl erheblich geschrumpft bis gänzlich erloschen sein.

Ist die Musterfeststellungklage überhaupt (noch) sinnvoll?

Das Musterverfahren in Braunschweig stellt lediglich für diejenigen Autofahrer, die zum Zeitpunkt des Autokaufs nicht im Besitz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung waren, eine Alternative dar. Denn hier besteht der Vorteil des Musterverfahrens in dem nicht vorhandenen Prozesskostenrisiko für die geschädigten Autokäufer. Andererseits gibt es inzwischen auch etliche Unternehmen, welche gegen Erfolgsbeteiligung Prozesse von betroffenen Autokäufern, welche zum Zeitpunkt des Autokaufs nicht im Besitz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung waren, finanzieren.

Für alle Autobesitzer, die zum Zeitpunkt des Autokaufs verkehrsrechtsschutzversichert waren, ist es jedoch sinnvoller,  einen unmittelbaren Individualprozess gegen den Volkswagen Konzern zu führen. Durch das individuell geführte gerichtliche Verfahren kommen betroffene Autofahrer mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlich früher zu einem möglichen Klageerfolg.

Ist eine Abmeldung von der Musterfeststellungklage möglich?

Eine Abmeldung von der Musterfeststellungsklage ist nur noch bis zum 30.09.2019 möglich. Betroffene Autofahrer sollten sich daher zeitnah mit dem Thema beschäftigen und etwaige Ansprüche prüfen lassen.

Unter folgendem Link ist die Abmeldung von der Musterfeststellungsklage möglich:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/201802/KlagRE_2_2018.html;jsessionid=310326C0A6CE44F978B73DF88DC7FEEB.1_cid392?nn=11994364#doc12200748bodyText8

Den direkten Link zum für die Abmeldung erforderlichen Formular finden Sie hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Klageregister/Ruecknahme_Anmeldung_Klageregister.pdf;jsessionid=582F38259C70A242DEF8747C2360475E.1_cid383?__blob=publicationFile&v=8

Sind auch Sie vom Kfz-Abgasskandal betroffen oder möchten sich hierzu informieren lassen? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne.

Kategorie: Kaufrecht, 17. September 2019

zurück