Corona-Virus: Welche Rechte haben Fluggäste?
Was geschieht, wenn mein Flug gecancelt wird?
Fluggesellschaften, die Flüge streichen, sind verpflichtet, den Fluggästen in allen Fällen anzubieten, zwischen drei Optionen zu wählen:
a) Erstattung
b) Anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
c) Anderweitige Beförderung zu einem späteren, vom Fluggast gewählten Zeitpunkt
Angesichts der begrenzten Zahl von Flügen, die derzeit aufgrund nationaler Maßnahmen zur Eindämmung des Virus durchgeführt werden, können im Falle anderweitiger Beförderungen erhebliche Verzögerungen auftreten.
Habe ich bei Annullierung Anspruch auf ein Hotel und Verpflegung?
Luftfahrtunternehmen sind ausnahmslos verpflichtet, Fluggäste, deren Flug annulliert wurde und die sich für die schnellstmögliche anderweitige Beförderung entschieden haben, kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterkünfte zur Verfügung zu stellen.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug weniger als zwei Wochen vor Abflugdatum annulliert wird, es sei denn, es liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor. Der Ausbruch des Corona-Virus kann als Ausnahme gelten, wenn die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen den normalen Betrieb der Fluggesellschaften nicht mehr möglich machen.
Was tue ich, wenn ich meine Reise absagen möchte?
Wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten, hängt die Erstattung von der Art des Tickets ab, das Sie gekauft haben. Sie ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Weitere Informationen liefert Ihnen Ihr Flugunternehmen. Die EU ist das einzige Gebiet weltweit, in dem alle Bürger durch umfassende Passagierrechte geschützt sind, egal ob sie mit dem Flugzeug, der Eisenbahn, dem Schiff oder dem Bus reisen.
Keine „Geisterflüge“
Die Flughafenvorschriften verpflichten die Fluggesellschaften, den Großteil ihrer Start- und Landeslots zu bedienen, wenn sie diese im folgenden Jahr nicht verlieren wollen. Am 26.03.2020 wird das Parlament über einen Vorschlag der EU-Kommission beraten und abstimmen, der vorsieht, die EU-Vorschriften für Flugslots vorübergehend auszusetzen, um Leerflüge zu verhindern.
Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 25.03.2020
Kategorie: Reiserecht, 26. März 2020
Ansprechpartner:
- Atif Yildirim
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