Mindestlohnkommission empfiehlt stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn soll nach einer Empfehlung der Mindestlohnkommission schrittweise auf 10,45 Euro erhöht werden.
Die Mindestlohn-Kommission hat am 30.06.2020 ihren Anpassungsbeschluss gefasst und ihren Bericht vorgestellt. Es ist turnusgemäß der dritte Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Januar 2015. Dieser liegt derzeit bei 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zum 01.07.2022. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:
• zum 01.01.2021: 9,50 Euro
• zum 01.07.2021: 9,60 Euro
• zum 01.01.2022: 9,82 Euro
• zum 01.07.2022: 10,45 Euro.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen. Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 30.06.2020
Kategorie: Arbeitsrecht, 01. Juli 2020
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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