Berlin und Brandenburg: Zum Jahreswechsel sind Rauchwarnmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben

Berlin und Brandenburg: Zum Jahreswechsel sind Rauchwarnmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben


Spätestens bis Silvester müssen in allen Häusern und Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert sein. Hierfür verantwortlich sind die Eigentümer. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.

Ist eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, sollte sich der Mieter jetzt an seinen Vermieter wenden. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie, muss er ebenfalls Raumwarnmelder anbringen.Die Pflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie Flure, die als Rettungsweg dienen. Auf jeden Fall gehören die Geräte in Schlaf- und Kinderzimmer sowie explizit auch in Wohnzimmer. Küchen sind von der Regel ausgenommen, außer sie sind Durchgangsraum oder Teil eines offenen Wohnbereiches.Die Landesbauordnungen legen dabei folgendes fest: „Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (…) Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“ Anders ausgedrückt: Der Eigentümer ist für die fachgerechte Installation, der Mieter in der Regel für die Wartung zuständig. In Neubauten sowie bei Grundsanierungen und Umbauten mussten bereits seit Mitte 2016 in Brandenburg und seit Anfang 2017 in Berlin Rauchwarnmelder eingebaut werden, während für Bestandsbauten eine Übergangsfrist gilt, die am 31. Dezember 2020 endet.

Brandschutz in Privathaushalten: Gezielte Maßnahmen erhöhen die SicherheitFür einen umfassenden Brandschutz empfiehlt der bvbf auch in Hausfluren und Treppenhäusern größerer Wohngebäude Rauchwarnmelder anzubringen, da diese häufig mit Kinderwagen, Fahrrädern und sonstigen leicht brennbaren Gegenständen bestückt sind. Zur aktiven Bekämpfung sollten zudem alle Wohnungen und insbesondere angeschlossene Flure von Treppenhäusern mit tragbaren 6-Liter-Feuerlöschern, gefüllt mit Schaum oder Wasser, ausgestattet werden. Für Küchenbereiche sind nur spezielle Fettbrand-Feuerlöscher geeignet. Denn schlägt der Rauchwarnmelder Alarm, lässt sich der Brand mit einem Feuerlöscher in der Entstehungsphase oft löschen oder zumindest eindämmen.Brandschutz-Fachbetriebe helfen weiterWenn es um die Umsetzung der Verordnung geht, sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe kompetente Partner, da sie eine umfassende Beratung anbieten. Neben dem Verkauf hochwertiger Rauchwarnmelder und Feuerlöscher führen sie auch die fachgerechte Montage und Wartung durch.

Quelle: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe

Kategorie: Bau- und Architektenrecht, Gewerbliches Miet- und Wohnraummietrecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, 30. September 2020



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