Tarifvergütungspflicht: Richtlinien für die Langzeitpflege treten in Kraft

Tarifvergütungspflicht: Richtlinien für die Langzeitpflege treten in Kraft


Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben nun die  vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien zu den Verfahrens- und Prüfgrundsätze für die Zulassungsvoraussetzungen und zu der Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen (inklusive dem Verfahren zur Ermittlung von regional üblichen Entgeltniveaus bei Tarifbindung) genehmigt.

2022_01_27_Pflege_Richtlinien_nach_72_SGB_XI_nach_Genehmigung

2022_01_27_Pflege_Richtlinien_nach_82c_SGB_XI_nach_Genehmigung

Um die tarifliche Entlohnung der Pflegekräfte zu sichern und zur Versorgung zugelassen zu werden, haben Pflegeeinrichtungen drei Möglichkeiten:

  • selbst einen Tarifvertrag abschließen,
  • mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags entlohnen oder
  • mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen.

Als nächsten Schritt veröffentlichen die Landesverbände der Pflegekassen zur Orientierung für die Pflegeeinrichtungen eine Übersicht, welche in der Pflege regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 2 SGB XI bei den Pflegevergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Die Veröffentlichung soll bis spätestens 15. Februar 2022 erfolgen.

 

Kategorie: Pflege & Recht, 28. Januar 2022



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