Air Berlin: Sachwalter erklärt Kündigungen

Air Berlin: Sachwalter erklärt Kündigungen


In der letzten Novemberwoche begann eine große Kündigungswelle von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durch den zuständigen Sachwalter der insolventen Fluggesellschaft.

Für das von den Kündigungen betroffene Flug- und Bodenpersonal ist nun zu beachten:

  • Eine Klage gegen die Kündigung kann nur innerhalb von drei Wochen ab Zustellung der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.
  • Diese Frist gilt auch für die Klage gegen den Betriebserwerber aufgrund eines möglichen Übergangs des Arbeitsverhältnisses.
  • Die nach Insolvenzeröffnung entstandenen Entgeltansprüche, insbesondere die aufgrund der Insolvenz während der widerruflichen Freistellung nicht gezahlten Bruttolöhne, können und sollten gerichtlich gegenüber dem Sachwalter eingefordert werden. Dies kann auch im Zuge des Kündigungsschutzverfahrens erfolgen.

Sollten Sie zu den betroffenen Air Berlinern gehören, unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise und unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht tatkräftig bei diesen branchen- und insolvenzspezifischen arbeitsrechtlichen Ansprüchen.

Kategorie: Arbeitsrecht, 05. Dezember 2017



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