Beschlossen: Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde
Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung
Das Bundeskabinett hat am 26.10.2016 beschlossen, dass der Mindestlohn auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 01.01.2017 angehoben wird.
Die Anhebung des einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.06.2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 01.01.2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission prüft für ihren Beschluss, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Die Bundesregierung hat beschlossen, die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung durch die Mindestlohnanpassungsverordnung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich zu machen. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro. Die Bundesregierung kann von der vorgeschlagenen Höhe des Mindestlohns nicht abweichen.
Pressemitteilung des BMAS vom 26 Oktober 2016
Kategorie: Arbeitsrecht, Pflege & Recht, 27. Oktober 2016
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
zurück