Bilanzskandal bei Wirecard: Schadensersatzansprüche für Aktionäre?

Bilanzskandal bei Wirecard: Schadensersatzansprüche für Aktionäre?


Wirecard: Was ist passiert?

Die Wirecard AG ist ein 1999 gegründetes börsennotiertes deutsches DAX-Unternehmen mit Sitz in Aschheim bei München. Wirecard bietet u. a. Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr an. Die Tochtergesellschaft Wirecard Bank AG verfügt zudem über eine deutsche Banklizenz. Das erfolgreiche Unternehmen hatte im Juni 2018 einen Aktienkurs von über 193,55 € erreicht.

Am 30. Januar 2019 begann der Wirecard-Skandal aufgrund eines Berichts in der Financial Times. Darin wird von Geldwäsche und gefälschten Verträgen durch einen hochrangigen Mitarbeiter in Singapur berichtet, von denen Mitarbeiter in Deutschland Bescheid gewusst haben sollen. Wirecard bestritt die Vorwürfe und reichte eine Klage gegen die Financial Times sowie eine Klage wegen Kursmanipulation ein.

Am 15. Oktober 2019 erhob die Financial Times erneut den Vorwurf der Manipulation. Interne Unterlagen legten nahe, dass Wirecard zu hohe Umsätze und Gewinne bei Tochtergesellschaften angegeben habe. Diese Vorwürfe wurden von Wirecard zurückgewiesen. Um dies zu entkräften, beauftragte Wirecard im Oktober 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer Sonderprüfung.

Das Ergebnis der KPMG Untersuchung wurde Ende April 2020 veröffentlicht. Demnach konnten nicht alle Daten vollständig ausgewertet und somit die Vorwürfe nicht völlig ausgeräumt werden. Im Bereich Drittpartnergeschäft konnte KPMG keine Aussage über Vorhandensein oder Nichtvorhandensein bestimmter Umsatzerlöse treffen. Wirecard verschob daraufhin die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2019 und die für denselben Tag terminierte Bilanzpressekonferenz ohne neuen Termin. Der Kurs der Wirecard-Aktie fiel daraufhin um 26 %.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstattete sodann Anfang Juni 2020 aufgrund des Verdachts der Marktmanipulation Anzeige gegen den Vorstandvorsitzenden der Wirecard AG, Dr. Markus Braun, und drei weitere Vorstandsmitglieder der Wirecard und ließ deren Geschäftsräume durchsuchen.

Am 18. Juni 2020 gestand Wirecard ein, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young keine ausreichenden Nachweise zur Existenz von Bankguthaben auf Trauhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro ermitteln konnte. Dieser Betrag entspricht etwa einem Viertel der gesamten Bilanzsumme der Wirecard AG. Ernst & Young verweigert daher der Bilanz für das Geschäftsjahr 2019 das Testat. Der Aktienkurs brach daraufhin erneut ein, der Handel mit der Aktie wurde zeitweilig ausgesetzt.

Am 22. Juni 2020 teilte Wirecard in einer Ad-hoc-Mitteilung mit, dass Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existieren“. Dadurch stürzte der Börsenkurs komplett ein.

Der Vorstandvorsitzende der Wirecard AG, Dr. Markus Braun, trat hierauf zurück, wurde später unter dem Vorwurf der Vortäuschung von Einnahmen und Marktmanipulation festgenommen und am Folgetag gegen eine Kaution von 5 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt.

Am 25. Juni 2020 stellte die Wirecard AG beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag aufgrund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Der Wirecard-Aktienkurs ist Stand 01.07.2020, 12.00 Uhr, bei 5,20 Euro angekommen.

Was können  Wirecard-Aktionäre jetzt tun?

Mit der Veröffentlichung des KPMG-Sondergutachtens sowie der Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2020 dürfte feststehen, dass Wirecard seinen eigenen gesetzlichen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Wirecard hätte unseres Erachtens unverzüglich und vollständig darüber informieren müssen, dass wesentliche Geschäftsvorgänge bereits konzernintern nicht ordnungsgemäß nachvollzogen werden können, mithin der Verdacht der Bilanzmanipulation besteht, insbesondere bzgl. des Bankguthabens auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro. Die bisherige Kapitalmarktkommunikation von Wirecard dürfte nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften zur Kapitalmarktpublizität daher unvollständig sowie in weiten Teilen unwahr sein.

Sofern Sie bis einschließlich 25.06.2020 Aktien von Wirecard erworben haben, steht Ihnen aufgrund dessen möglicherweise ein Schadensersatzanspruch (Ersatz des Kursdifferenzschadens) gegen Wirecard zu. Ihren Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens können Sie auch dann geltend machen, wenn Sie Ihre Anteile bereits veräußert haben. Bei einem Insolvenzverfahren würden deren Forderungen allenfalls nachrangig berücksichtigt werden. Unabhängig davon können Aktionäre ihre Schadensersatzansprüche aber auch gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young geltend machen. Diese hatte die Bilanzfälschungen übersehen und fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert. Damit hat sie unserer Auffassung nach gegen ihre Abschlussprüferpflichten verstoßen.

Sind auch Sie vom Wirecard-Skandal betroffen? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne. Wir prüfen im Rahmen einer Erstberatung kostenlos, welche Ansprüche und gegen wen Sie im Wirecard-Bilanzskandal geltend machen können.

Kategorie: Bank- und Kapitalmarktrecht, 01. Juli 2020



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