Dienstvertragsrecht
Wir beraten Gesellschaften und Organmitglieder (z.B. Geschäftsführer, Vorstände) in allen dienstrechtlichen Belangen. Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem:
- Bestellung von Organmitgliedern
- Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen
- Vergütungsgestaltung (insbesondere variable Vergütungssysteme)
- Abberufung von Organmitgliedern und Kündigung des Dienstvertrages
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen
- Gestaltung von Geschäftsordnungen
- Pensionsvereinbarungen
- Wettbewerbsverbote
Wer sich erst im Falle einer bevorstehenden Trennung mit den Inhalten seines Dienstvertrages auseinandersetzt, erlebt unter Umständen eine böse Überraschung. Wir empfehlen daher unseren Mandanten – gleich ob Gesellschaft oder Organmitglied – sich bereits im Stadium der Vertragsverhandlungen eingehend über rechtliche Chancen und Risiken zu informieren. Bei der Vertragsgestaltung ist besonderer Wert auf klare und eindeutige Regelungen zu legen. In unserer Beratungspraxis entwickeln wir für unsere Mandanten das passende Vertragswerk, welches die gewünschten Vereinbarungen durch unmissverständliche Formulierungen rechtssicher wiedergibt. Auf diese Weise lassen sich unnötige Rechtsstreitigkeiten oftmals von vornherein vermeiden. Kommt es zu einer Trennung des Dienstverhältnisses, beraten wir unsere Mandanten effizient und pragmatisch, indem wir rechtssichere und interessengerechte Lösungen herbeiführen. Selbstverständlich vertreten wir Gesellschaften oder Organmitglieder auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das arbeitsrechtliche Team unserer Societät ist von den unabhängigen juristischen Branchenbüchern „LEGAL500 Deutschland – 2008 / 2009 / 2010“ und „The LEGAL500 Europe – 2008 / 2009 / 2010“ empfohlene Kanzlei für Dienstvertragsrecht.
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