Hinweisgeberschutzgesetz
Wir beraten unsere Mandanten zu allen Fragen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und seiner Umsetzung in der betrieblichen Praxis.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der qualifizierten Bewertung und juristischen Aufarbeitung von eingegangenen Meldungen nach dem HinSchG und erarbeiten mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Folgemaßnahmen.
Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner zur Abwehr unberechtigter Meldungen / Falschmeldungen und Geltendmachung von Ansprüchen bei rechtswidrigen Offenlegungen und Falschmeldungen.
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
- Ann-Christin Gaspers
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