Vertragsrecht
Die Verhandlung und der Abschluss von Verträgen gehört im Geschäftsleben zum Tagesgeschäft. Ein guter Vertrag bildet die Grundlage für erfolgreiche Geschäfte und zufriedene Vertragspartner. Er bedarf der sorgfältigen Gestaltung unter Berücksichtigung der Vorstellungen aller Beteiligten, so dass er sich sowohl in der täglichen Arbeit als auch im Falle von Streitigkeiten bewährt.
Im Bereich des Allgemeinen Vertragsrechtes beraten und unterstützen wir Mandaten bereits im Rahmen der Vertragsverhandlung, helfen Ihnen mögliche Streitpunkte und Unwägbarkeiten zu erkennen und unnötige Risiken zu vermeiden.
Wir prüfen und gestalten Einzelverträge, insbesondere im Bereich des Kauf- und Werkvertragsrecht, als auch auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich und die spezifischen Erfordernisse des Mandanten abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine einheitliche Handhabung geschäftlicher Dauerbeziehungen oder einer Vielzahl von Einzelverträgen.
Unsere Mandanten verschaffen sich so eine optimale Ausgangsposition, von der aus sie auch gerichtlichen Streitigkeiten gelassen entgegensehen können.
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