FIFA bestraft spanischen Fußballverband wegen internationaler Transfers Minderjähriger

FIFA bestraft spanischen Fußballverband wegen internationaler Transfers Minderjähriger


Die Disziplinarkommission des Fußball-Weltverbandes FIFA hat aktuell den spanischen Fußballverband RFEF für Verstöße im Zusammenhang mit dem internationalen Transfer und der Registrierung von Spielern unter 18 Jahren bestraft.

Der RFEF muss eine Strafe von 220.000 Schweizer Franken (umgerechnet rund 200.000 EURO) zahlen. Zudem wurde dem Verband aufgegeben, innerhalb einer Frist von 6 Monaten seine eigenen verbandsrechtlichen Regelungen zum internationalen Transfer von minderjährigen Spielern entsprechend den internationalen Verbandsregelungen anzupassen.

Die internationalen Verbandsregelungen zum internationalen Transfer von minderjährigen Spielern sehen grundsätzlich vor, dass internationale Transfers von Spielern erst ab deren 18. Lebensjahr erlaubt sind. Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Eltern des minderjährigen Spielers aus Gründen, welche nichts mit dem Fußballsport zu tun haben, ihren Wohnsitz in das Land des neuen Vereins verlegen, der Wechsel innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stattfindet, der Spieler mindestens 16 Jahre alt ist und der Verein bestimmte Mindestverpflichtungen erfüllt oder wenn der minderjährige Spieler nahe der jeweiligen Ländergrenze residiert. Gleiches gilt darüber hinaus auch für die Erstregistrierung des jeweiligen minderjährigen Spielers, sofern der Spieler nicht die letzten 5 Jahre ununterbrochen in dem jeweiligen Land, in welchem er registriert werden soll, wohnhaft war.

Der Bestrafung des spanischen Fußballverbandes vorausgegangen waren mehrere internationale Transfers minderjähriger Spieler, welche die Vereine Real Madrid (zwischen 2005 und 2014) und Atletico Madrid (zwischen 2007 und 2014) tätigten und wofür diese beiden Vereine von der FIFA bereits mit einem Transferverbot für zwei aufeinanderfolgende Transferperioden bestraft wurden. Diesbezüglich ist derzeit noch ein Berufungsverfahren zwischen der FIFA und Atletico Madrid vor dem internationalen Sportgerichtshof (CAS) anhängig, mit dessen Entscheid zum 01.06.2017 zu rechnen ist. Ungeachtet dessen hat der Atletico Madrid auf eine aufschiebende Wirkung seiner Berufung hinsichtlich der kommenden Wintertransferperiode verzichtet.

Kategorie: Sport & Recht, 25. Oktober 2016



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