Kfz-Abgasskandal: LG Aachen verurteilt Volkswagen zum Schadensersatz
Landgericht Aachen,
Urteil vom 14.05.2019 – 10 O 571/18
In einem aktuellen von der Kanzlei Steinrücke . Sausen erstrittenen Urteil hat das Landgericht Aachen die Volkswagen AG (VW) zum Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Kfz-Abgasskandal verurteilt.
Der Kläger hatte im Februar 2016 bei einem Autohaus einen gebrauchten VW Tiguan 2,0 L TDI zu einem Kaufpreis von 16.695,00 EUR erworben.
Nachdem der Kläger darüber informiert worden war, dass auch sein Fahrzeug vom Kfz-Abgasskandal betroffen ist, forderte er VW zunächst erfolglos zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises auf, ehe er seine Ansprüche klageweise geltend machte. Mit Erfolg!
Das LG Aachen sah es als erwiesen an, dass VW den Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenen Weise vorsätzlich Schaden zugefügt habe. Der Kläger sei daher so zu stellen, wie er ohne die Täuschung gestanden hätte. Dann hätte der Kläger von dem Kauf des Fahrzeuges Abstand genommen. VW muss dem Kläger demnach den Kaufpreis erstatten unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die klägerseits gefahrenen Kilometer. Im Gegenzug erhält VW das Fahrzeug vom Kläger zurück.
Schließlich wurde VW auch zur Übernahme der gesamten Prozesskosten verurteilt.
Sind auch Sie vom Kfz-Abgasskandal betroffen? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne.
Kategorie: Kaufrecht, 21. Mai 2019
zurück