Kfz-Abgasskandal: LG Köln verurteilt Volkswagen zum Schadensersatz
Landgericht Köln,
Urteil vom 04.09.2019 – 7 O 528/18
In einem aktuellen von der Kanzlei Steinrücke . Sausen erstrittenen Urteil hat das Landgericht Köln die Volkswagen AG (VW) zum Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Kfz-Abgasskandal verurteilt.
Der Kläger hatte im August 2012 bei einem Autohaus einen gebrauchten VW Passat 2,0 L TDI zu einem Kaufpreis von 21.220,00 EUR erworben.
Nachdem der Kläger darüber informiert worden war, dass auch sein Fahrzeug vom Kfz-Abgasskandal betroffen ist, forderte er VW zunächst erfolglos zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises auf, ehe er seine Ansprüche klageweise geltend machte. Mit Erfolg!
Das LG Köln sah es als erwiesen an, dass VW den Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenen Weise vorsätzlich Schaden zugefügt habe. Ob es sich bei der eingesetzten Software tatsächlich um eine sog. unzulässige Abschalteinrichtung handelte, konnte nach Aufassung des Gerichts dahinstehen. Der Kläger sei daher so zu stellen, wie er ohne die Täuschung gestanden hätte. Dann hätte der Kläger von dem Kauf des Fahrzeuges Abstand genommen. VW muss dem Kläger demnach den Kaufpreis erstatten unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die klägerseits gefahrenen Kilometer. Im Gegenzug erhält VW das Fahrzeug vom Kläger zurück. Zusätzlich muss VW dem Kläger noch 4 Prozent Zinsen auf den zugesprochenen Betrag ab dem Tage des Erwerbs des Fahrzeuges entrichten.
Sind auch Sie vom Kfz-Abgasskandal betroffen? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne.
Kategorie: Kaufrecht, 09. September 2019
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