Kfz-Abgasskandal: OLG Hamm erachtet Softwareupdate bei manipuliertem Fahrzeug als unzumutbare Nachbesserung
Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm)
Mündliche Verhandlung vom 11.01.2018 – 28 U 232/16
Der 28. Zivilsenat des OLG Hamm hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 11.01.2018 zum Verfahren 28 U 232/16 im sog. „Kfz-Abgasskandal“, in welchem u. a. Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda betroffen sind, einen verklagten Autohändler darauf hingewiesen, dass die manipulierte Abschalteinrichtung des Fahrzeugmotors nach Auffassung des Senats als Sachmangel beurteilt werden könnte und dass das Aufspielen eines Softwareupdates für den betroffenen Autokäufer eine unzumutbare Nachbesserung darstellen würde. Aufgrund dessen sei der betroffene Autokäufer auch ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Mit Einverständnis der Parteien wird der Senat den Parteien im Anschluss einen Vorschlag für die gütliche Beilegung des Rechtsstreits unterbreiten.
Es ist zu erwarten, dass sich die Parteien im vorgenannten Verfahren vergleichsweise einigen werden, um eine ggfls. für die Autokonzerne negative Entscheidung eines Oberlandesgerichts zum Kfz-Abgasskandal zu vermeiden.
Sofern Sie auch vom sog. „Abgasskandal“ betroffen sind, sollten Sie Ihre Ansprüche umgehend anwaltlich überprüfen lassen. U. U. droht die Verjährung der eigenen Ansprüche. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an!
Kategorie: Kaufrecht, 15. Januar 2018
Ansprechpartner:
- Atif Yildirim
- Matthias Ecks
zurück