Pflegemindestlohn steigt an
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Bekanntmachung vom 25.04.2017
Am 25.04.2017 hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt.
Ab 01.01.2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen. Davon profitieren gerade Pflegehilfskräfte. In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 900.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Die geplanten Erhöhungsschritte des Pflegemindestlohns im Einzelnen:
West | Ost | |||
Höhe | Steigerung | Höhe | Steigerung | |
ab 01.11.2017 | 10,20 Euro | – % | 9,50 Euro | – % |
ab 01.01.2018 | 10,55 Euro | 3,4% | 10,05 Euro | 5,8% |
ab 01.01.2019 | 11,05 Euro | 4,7% | 10,55 Euro | 5,0% |
Ab 01.01.2020 | 11,35 Euro | 2,7% | 10,85 Euro | 2,8% |
Die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West wird damit weitergeführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission auf dem Weg einer Verordnung den neuen Pflegemindestlohn zu erlassen. Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25.04.2017
Kategorie: Arbeitsrecht, Pflege & Recht, 27. April 2017
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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