Zum Thema: Sonstiges
- Widerruf des Coachingvertrags: Bis zur tatsächlichen Unternehmensgründung hat ein Kunde die Rechte von Endverbrauchern
- "Vorverlegt = annulliert": Bereits eine Vorverlegung eines Flugs von nur einer Stunde kann Entschädigungsansprüche auslösen
- Grenzen der Dispositionsmaxime: Verstoßen beide Parteien gegen das Schwarzarbeitsgesetz, sind alle wechselseitigen Ansprüche nichtig
- Fünffach verklickt? Erfordert ein Reisestorno mehrere Onlineschritte, kann nicht von einem Versehen ausgegangen werden
- Flugverspätung durch Gepäckverladung: Personalmangel kann außergewöhnlichen Umstand darstellen - muss aber nicht