Trade Republic: Kunden erleiden hohe Verluste durch Handelbeschränkungen des Online-Brokers
Was war passiert?
Am Donnerstag, den 28.01.2021, setzte Trade Republic, ein bekannter und bis dato sehr beliebter deutscher Online-Broker, seinen Handel für eine bestimmte Zeit (mehrere Stunden) komplett aus, ehe er zeitlich später den Handel für bestimmte Aktien temporär untersagte.
Begründet wurde dies damit, dass Massenbewegungen in einigen wenigen Aktien stattfanden, welche angeblich „ungesehene Belastungsgrenzen bei Handelsplatzpartnern“ zur Folge gehabt hätten. Um die Stabilität des Handels für den Großteil des Marktes zu gewährleisten, habe man sich dazu entschlossen, Kauf-Orders bestimmter Aktien vorerst nicht mehr anzunehmen. Diese Beschränkung wurde zum 29.01.2021 aber wieder aufgehoben. Trade Republic entschuldigte sich „für die vorübergehende Einschränkung Deiner Freiheit im Handel“, hieß es in einer E-Mail an Nutzer am Morgen des 29.01.2021. Man habe die Maßnahmen „zum Schutz der Kunden“ vorgenommen und stehe „für den freien, einfachen und provisionsfreien Zugang zum Kapitalmarkt“.
Was Trade Republic dabei aber unerwähnt ließ, war die Tatsache, dass nahezu der gesamte Handel, d .h. Käufe und Verkäufe etlicher Aktien, für eine Dauer von mehreren Stunden am 28.01.2021 nicht möglich waren. Order wurden auch keine ausgeführt.
Dies führte dazu, dass Kunden bspw. keine Aktien verkaufen konnten mit der Folge, dass der Aktienkurs diverser an diesem Tage rege gehandelter Aktien rapide abfiel (beispielsweise die Aktie des Unternehmens „AMC Entertainment“ von 18,80 € auf 5,80 €). Nachdem die Aktie abgestürzt war und die Handelsbeschränkungen aufgehoben wurden, war zunächst nur ein Verkauf, aber kein Zukauf bestimmter Aktien möglich. Hierdurch gerieten einige Kunden in Panik und verkauften ihre Aktienpakete. Andere widerum konnten die Aktien halten und den Schaden hierdurch reduzieren.
Was können Geschädigte tun?
Trade Republic dürfte durch diese eigene unternehmerische Entscheidung erheblich in das Marktgeschehen eingegriffen und den Markt hierdurch stark beeinflußt haben (der Handel mit Aktien lebt von stetigem Angebot und Nachfrage). Hierdurch hat Trade Republic nicht nur das Vertrauen der eigenen Kunden in das eigene Unternehmen aber auch den Handel im Allgemeinen missbraucht, sondern sich unserer Auffassung nach auch schadensersatzpflicht gemacht. Ein Schaden wird allerdings erst dann realisiert, wenn die betroffenen Aktienpakete tatsächlich verkauft werden.
Sollten Sie auch Verluste bei Trade Republic durch die Handelsbeschränkungen erlitten haben, sprechen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne! Dies gilt auch dann, wenn Sie die betroffenen Aktien noch nicht verkauft haben sollten.
Kategorie: Bank- und Kapitalmarktrecht, 29. Januar 2021
Ansprechpartner:
- Atif Yildirim
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