Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Landgericht Freiburg verurteilt „vegashero.com“ zur Rückzahlung verspielter Beträge

Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Landgericht Freiburg verurteilt „vegashero.com“ zur Rückzahlung verspielter Beträge


In einem weiteren von der u. a. auf Online-Glücksspiel spezialisierten Kanzlei Steinrücke . Sausen geführten Gerichtsverfahren hat das Landgericht Freiburg im Breisgau den Online-Casino-Anbieter „Genesis Global Ltd.“ mit Urteil vom 14.10.2020 zur Rückzahlung sämtlicher Beträge verurteilt, welche die Klägerin im dortigen Online-Casino verloren hatte.

Nachdem die Klägerin 27.165,00 € im Online Casino „vegashero.com“ eines der führenden Online-Casino-Anbieter „Genesis Global Ltd.“ verloren und erst danach von der Illegalität des Angebots dieses Online-Casinos erfahren hatte, verlangte sie vom Online-Casino wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot sämtliche verspielten Beträge wieder zurück.

Mit Erfolg!

Das Gericht entschied zunächst, dass Online-Glücksspiel in Deutschland verboten und das Online-Casino demnach zur Herausgabe der erlangten Beträge verpflichtet sei und erließ gegen den Online-Casino-Anbieter „Genesis Global Ltd.“ ein entsprechendes Versäumnisurteil, welches nun vorläufig vollstreckbar ist.

Gleichzeitig entschied das Gericht auch, dass das sog. „Internetverbot“ des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar sei. Inbesondere sei die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielanbietern, die ihren Sitz in anderen Mitgliedsstaaten der EU haben und ihre Dienstleistungen in Deutschland erbringen wollen, gerechtfertigt, weil sie auch im unionsrechtlichen Sinne verhältnismäßig und geeignet sei, zur Erreichung der mit ihr verfolgten Gemeinwohlzwecke in systematischer und kohärenter Weise beizutragen. Ebenso stünde § 762 BGB der Rückforderung nicht entgegen.

Der Online-Casino-Anbieter „Genesis Global Ltd.“ betreibt neben dem sehr bekannten Online-Casino „www.vegashero.com“ u. a. auch die Online-Casino-Seiten casinojoy.com, sloty.com, casoola.com, genesiscasino.com, spinit.com, und viele mehr.

Hintergrund dessen ist, dass es sich bei den von den verklagten Online-Glücksspiel-Anbietern angebotenen Online-Glücksspielen (z. B. Casino, Roulette, Slot, Poker etc.) um solche Glücksspiele handelt, welche in Deutschland mit wenigen Ausnahmen für das Bundesland Schleswig-Holstein nicht zugelassen sind und für welche die verklagten Online-Glücksspiel-Anbieter keine deutsche behördliche Erlaubnis besitzen. Ohne diese deutsche behördliche Erlaubnis ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland jedoch verboten.

Haben auch Sie Geld bei unerlaubten Online-Glücksspielen verloren? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne.

Kategorie: Online-Glücksspiele, 21. Oktober 2020



zurück