Mindestlohnkommission empfiehlt Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2017 wohl auf 8,84 Euro brutto steigen (derzeit: 8,50 Euro brutto).
Ihre entsprechende Empfehlung gab die Mindestlohnkommission heute bekannt. Sollte die Bundesregierung dieser Empfehlung folgen, würde die unerwartet hohe Anpassung des Mindestlohns auch Signalwirkung für anstehende Neufestsetzungen einzelner Branchenmindestlöhne haben.
Unternehmen – etwa der Pflegebranche – werden ihr bestehendes Gehaltsgefüge insgesamt zu überprüfen haben, um bestehende und gewollte Gehaltsabstände (nominal oder prozentual) der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegenden Gehaltsstufen beibehalten zu können.
Kategorie: Arbeitsrecht, Mindestlohn, Pflege & Recht, 28. Juni 2016
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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