Kfz-Abgasskandal: Landgericht Duisburg erlaubt Klage gegen Hersteller eines manipulierten Fahrzeuges am Wohnort des Klägers

Kfz-Abgasskandal: Landgericht Duisburg erlaubt Klage gegen Hersteller eines manipulierten Fahrzeuges am Wohnort des Klägers


Landgericht Duisburg (LG Duisburg)
Urteil vom 19.02.2018 – 1 O 178/17

Das LG Duisburg verurteilte die Herstellerin eines Fahrzeugs, in welchem ein Motor des Typs EA189 verbaut wurde, dieses von der Käuferin zurückzunehmen. Die Käuferin wiederum muss den inzwischen durch die Nutzung des Fahrzeugs reduzierten Kaufpreis zurückerstatten.

Das LG sah in dem Handeln der Herstellerin eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Die Herstellerin brachte nämlich das streitgegenständliche Fahrzeug mit einer Motorensteuergerätesoftware auf den Markt, welche erkennen kann, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durch fährt, und dann einen besonderen Modus aktiviert. In diesem Modus wird die Rückführung von Abgasen im Vergleich zu dem normalen Betriebsmodus verändert. Dadurch werden die nach der Euro-5-Norm vorgegebenen Grenzwerte – nur während des Durchfahrens des NEFZ – eingehalten. Anschließend wird der Modus wieder deaktiviert, sodass die Grenzwerte – insbesondere im normalen Straßenbetrieb – wieder überschritten werden. Dank dieser Software konnte die Herstellerin eine falsche EU-Typengenehmigung erwirken, dass die Fahrzeuge mit dieser Motorsoftware die gesetzlichen Grenzwerte der Euro-5-Norm im normalen Straßenverkehr einhalten.

Durch die Angabe, das Fahrzeug halte die Euro-5-Norm ein, habe die Herstellerin nach Einsicht des LG suggeriert, dass die Schadstoffemissionen des Fahrzeugs die darin vorgeschriebenen Grenzwerte auch im normalen Straßenverkehr nicht überschreiten. Dadurch werde aber den Käufern solcher Fahrzeuge ein Schaden zugefügt, da sie mittelbar durch die unzutreffende Angabe zum Abschluss eines Kaufvertrags über das Fahrzeug verleitet werden.

Die Herstellerin handele zudem auch deswegen sittenwidrig, da sie durch die Täuschung der staatlichen Prüfungsbehörden und der Verbraucher versucht habe, auf Kosten der Umwelt und der Gesundheit ihren eigenen Umsatz zu steigern, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Unternehmen durchzusetzen und die eigene Marktmacht weiter auszubauen.

Auf die Frage, ob zwischenzeitlich ein Softwareupdate die Mängel beheben kann, komme es dabei nach dem LG Duisburg nicht an, weil es im Rahmen eines Anspruchs aus § 826 BGB kein Recht zur Nachbesserung gibt.

Des Weiteren stellte das LG Duisburg auch fest, dass die Herstellerin sich das Verhalten von den leitenden Angestellten in ihrem Unternehmen, zu denen insbesondere die Leiter der Motoren- und Softwareentwicklungsabteilungen gehören, entsprechend § 31 BGB zurechnen lassen müsse.

Schließlich erlaubte das LG Duisburg dem Kläger, den Hersteller des manipulierten Fahrzeuges vor dem Gericht seines Wohnortes zu verklagen. Dies ist insofern von besonderer Bedeutung, da bspw. Klagen gegen VW an dessem Hausgericht, dem LG Braunschweig, aktuell wegen dessen durchaus zweifelhafter Rechtsprechung keine Aussicht auf Erfolg bieten.

Sofern Sie auch ein solches Fahrzeug gekauft haben und über die Grenzwerte seiner Schadstoffemissionen getäuscht wurden, sollten Sie Ihre Ansprüche umgehend anwaltlich überprüfen lassen. U. U. droht die Verjährung der eigenen Ansprüche. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an! Wir helfen Ihnen gerne.

Kategorie: Kaufrecht, 29. März 2018



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