Lohnungleichheit beim ZDF: Klage von Reporterin abgewiesen

Lohnungleichheit beim ZDF: Klage von Reporterin abgewiesen


Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg
Urteil vom 05.02.2019 – 16 Sa 983/18

Das LAG Berlin-Brandenburg hat auf die Klage einer ZDF-Reporterin wegen einer behaupteten geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung bei der Vergütung entschieden, dass der Klägerin als freie Mitarbeiterin kein Auskunftsanspruch nach § 10 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) zusteht.

Die Klägerin hatte geltend gemacht, sie stehe in einem Arbeitsverhältnis zu der beklagten Sendeanstalt und erhalte wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre vergleichbaren männlichen Kollegen. Sie hat in diesem Zusammenhang Auskunft über die Vergütung weitere Mitarbeiter verlangt sowie Vergütungs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Das ArbG Berlin hatte die Klage abgewiesen.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Ansprüche der Klägerin ebenfalls zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist die Klägerin zu keiner Zeit als Arbeitnehmerin, sondern als freie Mitarbeiterin beschäftigt worden. Sie habe keine ausreichenden tatsächlichen Hinweise für eine Benachteiligung bei der Vergütung wegen ihres Geschlechts vorgetragen und könne deshalb weder eine weitere Vergütung noch eine Entschädigung oder Schadenersatz fordern. Der Klägerin stehe als freie Mitarbeiterin kein Auskunftsanspruch nach § 10 EntgTranspG zu.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das BAG wegen des Auskunftsanspruchs nach § 10 EntgTranspG zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg vom 05.02.2019

Kategorie: Arbeitsrecht, 05. Februar 2019



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