Kündigung eines Mitarbeiters wegen Verbindungen in rechtsextreme Szene

Kündigung eines Mitarbeiters wegen Verbindungen in rechtsextreme Szene


Arbeitsgericht (ArbG) Berlin
Urteil vom 17.07.2019 – 60 Ca 455/19

Das ArbG Berlin hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr rechtswirksam ist.

Nach den Feststellungen des Arbeitsgerichts ist der Mitarbeiter einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hat sich an mehreren Veranstaltungen der rechtsextremen Szene beteiligt und in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert. Das Bundesministerium für Verteidigung erklärte im Dezember 2018 die außerordentliche fristlose Kündigung sowie im Januar 2019 die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30.09.2019.

Das ArbG Berlin hat die außerordentliche Kündigung für rechtswirksam gehalten.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt, jedoch in Ansehung des über 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist.

Gegen das Urteil kann Berufung an das LAG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg vom 17.07.2019

Kategorie: Arbeitsrecht, 17. Juli 2019



zurück