Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Nutzung von Twitter?
Bundesarbeitsgericht (BAG)
Beschluss vom 25.02.2020 – 1 ABR 40/16
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einem Streitfall über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Nutzung eines Twitter-Accounts durch die Arbeitgeberseite keine Entscheidung in der Sache getroffen. Das Verfahren war von einem unternehmensübergreifend gebildeten Gesamtbetriebsrat eingeleitet worden. Der dessen Errichtung zugrunde liegende Zuordnungstarifvertrag war aus tarifrechtlichen Gründen nicht wirksam. Das Begehren des Gesamtbetriebsrats war damit bereits unzulässig.
Quelle: Pressemitteilung des BAG vom 25.02.2020
Kategorie: Arbeitsrecht, 28. Februar 2020
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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