Telefonische Krankschreibung wieder – befristet – möglich
Seit dem 04. August 2022 sind telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen wieder für bis zu sieben Tage möglich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Die Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.
Kategorie: Arbeitsrecht, Corona Aktuelle, 15. August 2022
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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