„Abmahnwelle“ erreicht die Pflegebranche 

„Abmahnwelle“ erreicht die Pflegebranche 


Für die kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken gilt grundsätzlich keine Nutzungsfreiheit.

Das gilt insbesondere auch für das Einspielen von Musikstücken zu selbst erstellten Videos auf den Social -Media – Plattformen. Dies wird leider häufig von den jeweiligen Account-Betreibern nicht rechtzeitig realisiert. Zurzeit hat sich die Musikindustrie die Pflegebranche vorgenommen und mahnt Verstöße massenhaft ab.

In dem folgenden Link „Abmahnwelle“ erreicht die Pflegebranche abrufbaren Gastbeitrag bei der Altenheim informieren wir darüber, was Sie im Wesentlichen zu beachten haben, sofern Sie betroffen sind.

 

Kategorie: Kanzlei, Urheberrecht, 06. Februar 2025



zurück