CAS bestätigt: 4 Monate Sperre für Hakan Calhanoglu – Saison für den Spieler beendet

CAS bestätigt: 4 Monate Sperre für Hakan Calhanoglu – Saison für den Spieler beendet


Schlechte Nachricht für Bayer Leverkusen: Ihr Top-Spieler Hakan Calhanoglu wird für den Rest der Saison gesperrt.

Der internationale Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport – CAS) hat mit einer Entscheidung vom heutigen Tage den Spieler für 4 Monate gesperrt und damit eine vom Weltverband FIFA ausgesprochene Strafe bestätigt.

Der Bestrafung durch die FIFA vorausgegangen war eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Calhanoglu und dem türkischen Erstligisten Trabzonspor. Der türkische Nationalspieler hatte im Jahre 2011 im Alter von 17 Jahren, vertreten durch seinen Vater, eine Vereinbarung für einen Wechsel zum türkischen Erstligisten getroffen, im Anschluss aber seinen Vertrag bei seinem damaligen Arbeitgeber Karlsruher SC verlängert und damit den Vertrag mit Trabzonspor gebrochen.  Trabzonspor hatte hiergegen im April 2013 beim Weltverband FIFA geklagt, woraufhin dieser den Spieler sperrte. Zusätzlich musste Calhanoglu noch 100.000 EUR Strafe an Trabzonspor bezahlen. Die FIFA sah es als erwiesen an, dass der Spieler durch sein Verhalten gegen das FIFA Reglement bzgl. Status und Transfer von Spielern verstoßen hat.

Das internationale Reglement bzgl. Status und Transfer von Spielern verpflichtet zur Einhaltung von Verträgen und erachtet eine Vertragsauflösung ohne triftigen (sportlichen) Grund für nicht zulässig. Gleichzeitig legt es fest, dass im Falle einer einseitigen Vertragsauflösung ohne triftigen (sportlichen) Grund der Spieler einerseits Schadensersatz an den betroffenen Verein zahlen muss, welcher sich maßgeblich am Gehalt des Spielers und der (Rest-)Laufzeit des Vertrages oder einer diesbezüglichen vertraglichen Regelung zwischen den Parteien orientiert, und andererseits mit einer empfindlichen sportlichen Sanktion belegt werden kann. Diese Sanktion besteht aus einer viermonatigen Sperre für offizielle Spiele und kann in besonders schweren Fällen sogar auf sechs Monate erhöht werden. Gleichzeitig kann der Verein, welcher den vertragsbrüchigen Spieler aufnimmt, ebenfalls mit Sanktionen belegt werden.

Hinsichtlich des Vereins Karlsruher SC, bei welchem der Spieler stattdessen seinen Vertrag verlängerte, verhängte die FIFA hingegen keine Strafe. Der Verein konnte den Gegenbeweis führen, dass man von der Absprache zwischen dem Spieler und Trabzonspor keine Kenntnis hatte.

Unschädlich war in diesem Zusammenhang für den CAS, dass der betroffene Vertrag tatsächlich nicht durch den Spieler selber, sondern durch seinen Vater als gesetzlicher Vertreter mit dem türkischen Erstligisten geschlossen worden war. Zwar könnte es durchaus möglich sein, dass der Spieler selber keine Kenntnis über die Vereinbarung hatte (angeblich sei dem Vater hierfür ein Handgeld in sechsstelliger Höhe angeboten worden), aber wird ihm das Handeln seines gesetzlichen Vertreters als eigenes Handeln zugerechnet.

Gegen verbandsinterne Entscheidungen der FIFA war der CAS auch letztinstanzlich zuständig. Sowohl der Spieler als auch der betroffene Verein haben sich gegenüber den nationalen Spitzenverbänden und der FIFA vertraglich dazu verpflichtet, bei internen Streitigkeiten nach Ausschöpfung des FIFA-internen Rechtsweges die Einlegung von Rechtsmitteln nur vor dem CAS als unabhängiges Schiedsgericht zuzulassen. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (Zivilgerichten) ist damit ausgeschlossen.

Kategorie: Sport & Recht, 02. Februar 2017



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