Corona-Pandemie: Krankschreibung per Telefon wieder möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich angesichts bundesweit wieder steigender Covid-19-Infektionszahlen erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung ab dem 19.10.2020 verständigt.
Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können befristet vom 19.10.2020 vorerst bis 31.12.2020 telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung des G-BA v. 15.10.2020
Kategorie: Arbeitsrecht, Task Force Corona, 19. Oktober 2020
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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