Gesetzlicher Mindestlohn steigt weiter an
Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, wonach der der gesetzliche Mindestlohn in vier Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde steigen soll. Zunächst soll der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben werden. Dann soll eine schrittweise Steigerung erfolgen zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro brutto, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro brutto und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro brutto.
Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vom 30.06.2020 umgesetzt.
Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 28.10.2020
Kategorie: Arbeitsrecht, Mindestlohn, 28. Oktober 2020
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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