Krankschreibung per Telefon jetzt für 14 Tage möglich
Nachdem sich wegen der Corona-Krise die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband bereits auf die Möglichkeit verständigt hatten, AU-Bescheinigungen für bis zu sieben Tage bei leichten Atemwegserkrankungen vom Arzt am Telefon ausstellen zu lassen, einigten sich die Experten auf eine Verlängerung und Ausweitung der Maßnahme. Nunmehr ist die telefonische Krankschreibung für bis zu zwei Wochen möglich.
Neu ist, dass unter die Regelung auch Patienten fallen, bei denen ein Infektionsverdacht besteht. Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt.
Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden.
Bereits seit etwa zwei Wochen dürfen Ärzte nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes für bis zu einer Woche ausstellen.
Die Regelung zur telefonischen AU ist bis zum 23. Juni befristet.
Kategorie: Arbeitsrecht, Task Force Corona, 26. März 2020
Ansprechpartner:
- Peter Sausen
- Bernd Wonschik
- Matthias Ecks
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